Ab sofort neue Regeln

Einbürgerung für Nachfahren von NS-Verfolgten erleichtert

Nachfahren von NS-Verfolgten, denen bislang unter bestimmten Umständen die Einbürgerung verwehrt worden war, können ab sofort leichter die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Dazu gelten ab heute neue Regeln, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Der Zentralrat der Juden begrüßt die neuen Regelungen.

Von der erleichterten Wiedereinbürgerung sollen etwa Nachfahren von Verfolgten profitieren, denen vor einer Ausbürgerung durch die Nazis die Flucht gelang und die später eine andere Staatsangehörigkeit annahmen. Dabei geht es um Juden, Roma oder andere Gruppen, die aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden. Menschen, die von den Nazis zwangsausgebürgert wurden und deren Nachfahren haben hingegen laut Grundgesetz einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung.

„Deutschland muss seiner historischen Verantwortung gegenüber denjenigen gerecht werden, die als Nachfahren deutscher NS-Verfolgter staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Wer über die neuen Regeln die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, muss lediglich in einem persönlichen Gespräch in einer Auslandsvertretung Grundkenntnisse der deutschen Sprache und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Andere Staatsangehörigkeiten dürfen Antragsteller zudem behalten.

Wie viele Menschen betroffen sind und nun einen Antrag auf erleichterte Einbürgerung stellen können, ist unklar. Der geplante Austritt Großbritanniens aus der EU habe aber zuletzt bereits zu einem sprunghaften Anstieg geführt, hieß es. Zuständig für die Anträge ist das Bundesverwaltungsamt, das sich auch um die Wiedereinbürgerung von NS-Verfolgten und deren Nachfahren kümmert, die zwangsausgebürgert wurden.

Das Ministerium wolle die Wiedergutmachungsgeste über zwei Erlasse regeln, um eine möglichst schnell wirksame Lösung zu haben, hieß es weiter. Aus Sicht des Ministeriums ergeben sich aus den Erlassen aber die gleichen rechtlichen Ansprüche wie aus einem Gesetz. Demgegenüber hatten die Grünen und die Linken im Bundestag eine Gesetzesänderung vorgeschlagen.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, erklärte auf Anfrage, die Bundesregierung habe damit verantwortungsvoll auf die gestiegene Zahl von Einbürgerungsanträgen reagiert. Verfolgte und ihre Nachkommen erhielten nun unter vereinfachten Bedingungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Damit werde endlich eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Zugleich betonte Schuster, falls sich in einigen Monaten herausstellen sollte, dass Verfolgte oder deren Nachkommen von der Einbürgerung weiter ausgeschlossen blieben, dann müsse eine gesetzliche Neuregelung geprüft werden.

Das Innenministerium hat unterdessen eine zeitliche Grenze in die Neuregelung eingebaut. Kinder, deren Eltern nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren worden sind, haben prinzipiell keinen Anspruch mehr auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Eine Ausnahme gilt für bereits geborene Kinder: Für sie kann noch bis Ende 2020 ein Antrag auf Miteinbürgerung gestellt werden.

KNA