Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Gericht weist Auskunftsklage gegen Erzbistum Köln ab

Das Erzbistum Köln muss keine Auskunft darüber geben, in welche Anlagen und Firmen es sein Vermögen investiert. Das Verwaltungsgericht Köln wies am Donnerstag eine Auskunftsklage des Recherchezentrums „Correctiv“ ab. Der Vorsitzende Richter Sebastian von Aswege verwies zur Begründung auf das von der Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Die Vermögensverwaltung sei deren innere Angelegenheit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu. „Correctiv“ kündigte noch am Abend an, in Berufung gehen zu wollen.

Das Erzbistum kann laut dem Gericht nicht als staatliche Behörde gesehen werden, gegen die nach Paragraf 4 des Landespressegesetzes ein Auskunftsrecht geltend gemacht werden kann. Zwar werde die Kirchensteuer durch die Finanzämter eingezogen. Doch bei der Verwendung dieser Mitgliederbeiträge gehe es nicht um hoheitliche Aufgaben. „Es sind nicht öffentliche Mittel des Staates.“ Die Verwendung unterliege dem Grundrecht der Religionsfreiheit.

„Correctiv“ wollte mit der Klage erfahren, ob das Vermögen der Erzdiözese möglicherweise klimaschädlichen Öl- oder Gasfirmen zugutekommt. Es gehe um die Frage, ob die Kirche „ihr Geld so anlegt, dass die Schöpfung bewahrt wird“.

Das Erzbistum Köln begrüßte die Entscheidung. Es teile die Auffassung des Gerichts, dass die Erzdiözese keine Behörde sei, betonte Sprecher Christoph Heckeley. Informationen über Finanzanlagen gebe die Erzdiözese nicht heraus, weil diese stets nur eine Momentaufnahme darstellten und der Bewegung nicht gerecht würden.

Informationen über einzelne Finanzanlagen seien vertraulich, sagte ergänzend ein Finanzexperte des Erzbistums. Die Kirche wolle keine öffentliche Debatte darüber führen, warum sie in das eine Unternehmen investiere und in das andere nicht. Entscheidend seien vor allem die Kriterien für ihre Finanzanlagen.

„Correctiv“-Vertreterin Annika Joeres erklärte, es sei nicht nachzuvollziehen, warum sich die katholische Kirche so vehement und ausdauernd dagegen wehre, ihre Investitionen offenzulegen. „Correctiv“-Anwalt Thorsten Feldmann betonte, dass die Kammer zum Ausdruck gebracht habe, dass die Rechtsfrage letztverbindlich nicht geklärt sei und einer obergerichtlichen Klärung bedürfe.

Die Finanzanlagen des Erzbistums Köln belaufen sich auf rund 2,8 Milliarden Euro. „Mittel, die zur Vorsorge langfristiger Verpflichtungen dienen, legen wir ausnahmslos nach ethisch-nachhaltigen Grundsätzen an“, betonte Generalvikar Markus Hofmann.

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat schließt laut dem Erzbistum Investitionen aus, die in Verbindung mit der Produktion von Abtreibungs- oder Verhütungsmitteln, Pornografie, Korruptionsvorwürfen, Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, der Rüstungsindustrie oder Vorwürfen schwerer Umweltverschmutzungen stehen. Das Erzbistum nehme die Anlageinvestitionen nicht selbst vor. Die Beratungsgesellschaft imug erstelle eine Liste von Unternehmen, die ihren Anlagerichtlinien nicht entsprechen. Diese Liste müssten die von der Erzdiözese beauftragten Kapitalanlagemanager beachten.

KNA

14.06.2019 - Bistum , Finanzen , Recht & Gesetz