Bis zu 15 Jahren Gefängnis

Gesetzentwurf sieht härtere Strafen für Kindesmissbrauch vor

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will Kindesmissbrauch schärfer bestrafen. Dazu legte ihr Ministerium am Montag in Berlin einen Gesetzentwurf vor. "Sexueller Missbrauch" wird darin durch den Begriff "sexualisierte Gewalt" ersetzt, "um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben". Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder soll künftig ein Verbrechen sein, mit einem Strafrahmen von einem bis 15 Jahren Freiheitsstrafe. Bisher wird er als Vergehen mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.

Laut Entwurf sollen Verbreitung, Besitz und Erwerb von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft werden. Für die Verbreitung sieht der Entwurf Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor, statt bisher drei Monate bis fünf Jahre. Besitz und Erwerb sollen mit Freiheitsstrafen von einem bis fünf Jahren geahndet werden. Bisher sind es drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren geahndet werden.

Auch die Verjährungsfrist weitet der Gesetzentwurf aus. Bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, soll die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen. Der Gesetzentwurf sieht zudem Präventionsmaßnahmen und eine bessere Qualifizierung der Justiz vor. Die persönliche Anhörung von Kindern in entsprechenden Verfahren soll - unabhängig von ihrem Alter - grundsätzlich vorgeschrieben werden. Um Minderjährige umfassend zu schützen, sollen die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse erheblich verlängert werden.

Zur besseren Strafverfolgung soll es bei schwerer sexualisierter Gewalt leichter möglich sein, Untersuchungshaft anzuordnen. Eine Telekommunikationsüberwachung soll auch bei Ermittlungen wegen Sichverschaffens oder Besitzes von Kinderpornografie möglich sein. Bei allen Formen der schweren sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte soll eine Onlinedurchsuchung angeordnet werden können.

Die CDU begrüßte die Strafverschärfungen, forderte aber weiterreichende Maßnahmen. Dazu gehörten etwa eine rechtssichere Lösung für die Verkehrsdatenspeicherung oder die Verpflichtung von Internet-Providern bei Verdacht auch die Bestandsdaten der Kunden an die Ermittler weiterzugeben. In den USA sei das seit Jahren Pflicht. Die CDU kritisierte den neu eingeführte Begriff der "sexualisierten Gewalt". Er decke nur Teilbereiche der Delikte ab. "Sexuelle Handlungen an Kindern sind immer strafbar", auch wenn das Kind angeblich freiwillig mitmache.

Das Deutsches Kinderhilfswerk sprach von einem wichtigen Baustein beim Schutz von Kindern. Gleichzeitig müsse aber der Fahndungsdruck steigen. Die Zahl der Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes sollte massiv aufgestockt werden.

KNA

01.09.2020 - Kinder , Missbrauch , Recht & Gesetz