Gegenposition zu Jens Spahn:

Gesetzesentwurf zur Organspende setzt auf freie Entscheidung

Berlin – In der Debatte um die Organspende haben Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, Grünen, Linkspartei und FDP am Montag einen alternativen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf eine freiwillige und bewusste Entscheidung setzt. Danach sollen Organspenden weiterhin nur dann möglich sein, wenn der potenzielle Spender ausdrücklich zugestimmt hat. Ergänzt werden soll diese Regelung durch mehr Aufklärung und ein bundesweites Online-Register. 

Laut Entwurf sollen die Bürger regelmäßig etwa bei der Verlängerung ihrer Ausweise nach ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt werden. Hausärzte sollen mindestens alle zwei Jahre über eine mögliche Spende beraten und dabei aber auch verdeutlichen, dass es keine Verpflichtung zur Organspende gibt. Vertreten wird dieses Konzept von einer Gruppe um die Parteivorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, Katja Kipping (Linke) sowie der CDU-Gesundheitsexpertin Karin Maag (CDU), Stephan Pilsinger (CSU), SPD-Fraktionsvize Hilde Mattheis sowie Christine Aschenberg-Dugnus (FDP).

Der Gesetzentwurf bezieht die Gegenposition zu einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen Abgeordneten, der die Einführung einer Widerspruchslösung fordert. Danach gälte grundsätzlich jeder als potenzieller Organspender, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen.

Nach Maags Worten wäre die Widerspruchslösung nicht mit dem Rechten auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit vereinbar. Eine rechtliche Verpflichtung drohe zudem das Vertrauen in die Organspende zu erschüttern. Baerbock sagte, der Reformvorschlag solle die Lücke zwischen der positiven Einstellung der Bevölkerung zur Organspende von 84 Prozent und von nur 36 Prozent registrieren Spendern schließen. 

Kipping sagte: "Wir wollen, dass möglichst viele Menschen sich bewusst für ein "Ja" entscheiden." Das entspreche dem Prinzip der "informierten Zustimmung". Spahn wolle hingegen, dass möglichst wenige "Nein" sagten. Nach den Worten von Aschenberg-Dugnus soll die hausärztliche Beratung auf Sorgen und Ängste der Menschen eingehen.

Als weitere Schritte sieht die Gesetzentwurf ein Infotelefon und eine Stärkung des Themas Organspende bei der Ausbildung von Ärzten vor. Nach Maags Auskunft sollen beide Entwürfe noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Mit einer endgültigen Entscheidung sei im Herbst zu rechnen.

KNA

06.05.2019 - Ethik , Gesundheit , Politik