Inklusives Wahlrecht

Große Koalition baut Wahlrechtshürden für Behinderte ab

Die große Koalition will den Wahlrechtsausschluss für Behinderte unter Vollbetreuung und psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug abschaffen. Die entsprechenden Vorgaben im Bundes- sowie im Europawahlgesetz würden aufgehoben, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch) aus einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD.

"Wir freuen uns, dass die Union nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten", sagte der zuständige Berichterstatter auf SPD-Seite, Matthias Bartke, dem Redaktionsnetzwerk.

Die Reform ist im Koalitionsvertrag vereinbart - doch die Parteien stritten lange über die konkrete Ausgestaltung. Nun werden den Angaben zufolge unter anderem Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Behinderte geschaffen. Ein neuer Gesetzentwurf solle zum 1. Juli in Kraft treten.

Die Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Es hatte im Februar pauschale Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung und schuldunfähige Straftäter im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt.

KNA

13.03.2019 - Deutschland , Politik