Werbung für Abtreibung bleibt strafbar

Kabinett bringt Reform von Paragraf 219a auf den Weg

Das Kabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Reform des umstrittenen Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verabschiedet. Der Kompromiss der großen Koalition sieht eine Ergänzung des Paragrafen vor, um Schwangeren einen besseren Zugang zu Ärzten zu geben, die eine Abtreibung durchführen. Zugleich sollen die Ärzte eine größere Rechtssicherheit erhalten. Die Werbung für Abtreibung bleibt weiter strafbar.

Die Einigung sieht unter anderem vor, dass Ärzte und Krankenhäuser etwa auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zudem soll die Bundesärztekammer eine Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellen, die Abbrüche durchführen. Diese soll auch die Möglichkeiten und Methoden umfassen und ständig aktualisiert werden.

Gegen den Kompromiss zeichnet sich aber offenbar Widerstand aus den Reihen der SPD ab. Die Abgeordnete Hilde Mattheis kündigte ihre Ablehnung im Bundestag an. "Sichtbar wird Politik, wenn man namentlich abstimmt", sagte sie der "Passauer Neuen Presse" (Mittwoch). "Ich habe mich in dieser Frage immer klar positioniert: Politik sollte sich an der Mehrheit ausrichten. Und die Mehrheit sind nun mal Frauen."

Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), die Europaabgeordnete Maria Noichl, rechnet mit mehreren Abweichlern in der SPD. Die Reform bedeute nach wie vor "eine Gängelung von Frauen, Ärztinnen und Ärzten. Letztlich ist das eine Gewissensfrage, über die jede Frau und jeder Mann selbst genau entscheiden muss."

KNA

06.02.2019 - Deutschland , Ethik , Politik