Verbände unzufrieden

Kabinett will Entlastungen für Familien

Familien sollen stärker unterstützt und finanziell entlastet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium billigte das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Danach sollen vor allem Eltern mit Kindern vom "Familienentlastungsgesetz" (FamEntlastG) profitieren. Insgesamt sind Entlastungen von rund zehn Milliarden Euro geplant. Verbände wie der Deutsche Caritasverband und die Diakonie zeigten sich unzufrieden mit dem Ergebnis: Es erreiche nicht die wirklich Bedürftigen.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll unter anderem das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Monat steigen. Damit beträgt das Kindergeld monatlich für das erste und zweite Kind je 204 Euro, für das Dritte 210 Euro und für das Vierte und jedes weitere je 235 Euro. 2021 soll das Kindergeld nochmals um 15 Euro pro Kind erhöht werden.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag sowie der Grundfreibetrag sollen entsprechend steigen. Beim Kinderfreibetrag sind es zunächst rund 200 Euro, ab 2020 dann etwa 400 Euro mehr. Beim Grundfreibetrag sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung von zunächst etwa 170 Euro und ab 2020 von fast 400 Euro vor.

Hinzu soll eine Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der sogenannten kalten Progression eingeführt werden. Allein hierfür sind rund zwei Milliarden der zehn Milliarden Euro vorgesehen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte, dass die Erhöhung des Kindergeldes und des Freibetrags vielen Familien konkret im Geldbeutel helfe. Zugleich kündigte Giffey an, dass sie auch den Kinderzuschlag erhöhen und vereinfachen wolle. "Dafür geben wir vor allem Familien mit unteren und mittleren Einkommen und Alleinerziehenden mehr staatliche Unterstützung."

Der Deutsche Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen begrüßten den grundsätzlichen Ansatz, zeigten sich aber enttäuscht über das Ausmaß der geplanten Entlastung. Der Gesetzgeber vergesse Familien, die Hartz-IV bezögen. "Kinder in (Ein-Eltern)-Familien mit niedrigem Einkommen und Kinder von Beziehern von SGB II-Leistungen profitieren nicht von einer Erhöhung des Kindergeldes, da es vollständig auf den Bedarf des Kindes und auf den der restlichen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird", sagte die Bundesvorsitzende des Sozialdienstes, Anke Klaus.

Caritas-Präsident Peter Neher ergänzte: "Es sind weitere Verbesserungen im SGB II und beim Kinderzuschlag dringend notwendig, um Kinderarmut in Deutschland langfristig zu bekämpfen." Leistungen für Kinder müssten deutlich besser aufeinander abgestimmt werden.

Auch die Diakonie zeigte sich unzufrieden mit dem Gesetzesvorschlag. "Leider ist dieser Weg viel zu kurz gesprungen und geht an den Familien völlig vorbei, die eine solche Unterstützung am nötigsten brauchen", sagte Sozialpolitikvorstand Maria Loheide. Der Entwurf mit dem Fokus auf steuerrechtlicher Entlastung werde seinem Anspruch, Familien zu stärken und zu entlasten, nicht gerecht.

KNA

28.06.2018 - Politik