Wegen Corona

Katholische Kirche in NRW stimmt Sonntagsverkauf zu

Die katholische Kirche im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen will sich weiteren verkaufsoffenen Sonntagen wegen der Corona-Krise nicht verweigern. Diese Zustimmung setze aber voraus, dass es eine einmalige Regelung wegen der Pandemie bleibe und keine Vorentscheidung für die Zukunft sei, sagte der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers. Die Landesregierung will im zweiten Halbjahr 2020 bis zu vier weitere anlasslose verkaufsoffene Sonntage ermöglichen.

"Wir reagieren damit auf die außerordentlich schwierige Lage, in der sich der Einzelhandel momentan befindet", erklärte Hamers. Auch könnten die zusätzlichen Ladenöffnungen gerade zum Jahresende dazu beitragen, das Einkaufsgeschehen in den Innenstädten zu entzerren und an die Schutzmaßnahmen anzupassen.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) hatte am Mittwoch die Initiative zu den verkaufsoffenen Sonntagen angekündigt. Damit könne der Handel pandemiebedingte Umsatzausfälle ausgleichen und von der Mehrwertsteuersenkung besser profitieren.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi will gegen die Sonntagsöffnungen juristisch vorgehen. Diese dürften nicht allein aus wirtschaftlichen Aspekten durchgeführt werden. Der Sonntag sei laut Verfassung besonders schützenswert, erklärte die NRW-Landesbezirksleiterin Gabriele Schmidt. Zudem dürften verkaufsoffene Sonntage nur zu parallelen Anlässen wie Großveranstaltungen stattfinden. Diese seien aber in Corona-Zeiten zum Schutz der Bevölkerung untersagt.

Nach dem von Schwarz-Gelb eingeführten und seit dem 1. April 2018 geltenden Ladenöffnungsgesetz können Kommunen den Verkauf an jährlich bis zu acht statt zuvor vier Sonn- und Feiertagen gestatten. Notwendig dazu sind aber Anlässe wie Märkte, Feste, Messen oder andere Sachgründe wie die "Belebung der Innenstädte", der "Erhalt zentraler Versorgungsbereiche" oder das "Sichtbarmachen der Innenstädte". Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte angemahnt, "die jetzt sehr weit gefassten gesetzlichen Voraussetzungen" für Ladenöffnungen mit Blick auf den Sonntagsschutz einschränkend auszulegen.

KNA