Beschlüsse:

Keine neuen Corona-Vorgaben für Gottesdienste

Die von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sehen keine neuen Vorgaben für Kirchen vor. In einer Vorlage für die Videoschalte zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder am Dienstag in Berlin war noch vermerkt, dass Ungeimpfte beim Besuch von Gottesdiensten negative Corona-Tests vorlegen sollten.

Die Runde einigte sich aber darauf, diesen Passus zu streichen. Er hätte eine Verschärfung für Ungeimpfte bedeutet. Denn bislang reichte selbst bei hohen Inzidenzzahlen die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Der Vertreter der katholischen Bischofskonferenz in Berlin, Karl Jüsten, hatte im Vorfeld auf Anfrage betont, dass sich die bisherige Praxis bewährt habe. Durch die strengen Hygienemaßnahmen bei Gottesdiensten sei es zu keinem großen Infektionsgeschehen bei den beiden großen Kirchen gekommen. Zudem hätten sich die Ministerpräsidenten bislang stets mit den Diözesen und Landeskirchen einvernehmlich auf Regelungen verständigt. Zugleich verwies Jüsten auf den "hohen Wert der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit".

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte, dass Deutschland in einer "völlig anderen Situation" sei, da es hinreichend Impfstoff gebe. Nun gehe es darum, für das Impfen zu werben. Im EU-Vergleich gebe es impffreudigere Länder. Derzeit seien 55,1 Prozent der Bevölkerung zwei Mal und 62,5 Prozent einmal geimpft. Das Impfen biete auch bei der ansteckenden Delta-Variante einen guten Schutz, besonders bei schweren Verläufen.

Angesichts wieder steigender Infektionszahlen sollen weiter die "AHA-Plus-L-Regeln" gelten. Zudem gebe es die 3G-Regel für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Demnach haben spätestens ab dem 23. August alle, die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr.

Der Test soll unter anderem Voraussetzung für den Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe sein. Ferner soll dies für Innengastronomie, die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen wie Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen in Innenräumen gelten. Ebenso werden Tests bei der Beherbergung verlangt. Bund und Länder wollen das Angebot kostenloser Bürgertests für alle ab 11. Oktober beenden. Der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte, wer das Impfangebot nicht annehme, könne nicht davon ausgehen, dass die Solidargemeinschaft auf Dauer die Kosten übernehme. Er gefährde sich und andere.

Die Länder können außerdem Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

KNA

11.08.2021 - Corona , Gottesdienst , Politik