Untersuchung auf Erbkrankheiten

Kirchen kritisieren "Hauruckverfahren" bei Regelung zur PID

Das Vorgehen des Bundestags bei der ethisch umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) stößt bei den Kirchen auf deutliche Kritik. Dass die Krankenkassen die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten künftig unter bestimmten Bedingungen zahlen sollen, war überraschend in den Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingefügt worden. Das Gesetz soll Kassenpatienten einen besseren Zugang zu Arztterminen verschaffen.

In einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden von Union, Ralph Brinkhaus (CDU), und SPD, Andrea Nahles, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, beklagen die Kirchen, dass ein "ethisch hoch sensibles Thema" offenbar durch einen "fachfremden" Änderungsantrag der Regierungsfraktionen "praktisch im parlamentarischen Hauruckverfahren" entschieden werden solle.

Spätestens seit der kontrovers geführten Debatte um eine Zulassung der PID im Jahr 2011 sei die Brisanz
des Themas bekannt, so die Kirchen. Es liege auf der Hand, dass eine Kostenübernahme durch die Solidargemeinschaft der Versicherten erneut schwerwiegende Fragen aufwerfe. Deshalb sei das nun gewählte parlamentarische Verfahren nicht nachvollziehbar.

Der Vertreter der Evangelischen Kirchen beim Bund, Martin Lutzmann, und sein katholischer Amtskollege Karl Jüsten bitten die Fraktionschefs deshalb, das Verfahren zu überdenken "und eine ausgewogene Debatte über dieses schwierige Thema zu ermöglichen". Dafür böte die vom Bundestag geplante Orientierungsdebatte über Fragen der Pränataldiagnostik "zeitnah einen passenden Rahmen", heißt es weiter.

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden im Rahmen der Reagenzglas-Befruchtung befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibs auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. 2011 hatte der Bundestag eine begrenzte Zulassung von PID ermöglicht. Danach ist die Methode in Fällen zulässig, "in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist". Bedingung ist die Prüfung jedes Einzelfalls durch Ethikkommissionen.

Nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig die ethisch umstrittene Methode bei Paaren bezahlen, die trotz der Vorbelastung durch schwere Erbkrankheiten ein Kind bekommen wollen.

KNA

25.01.2019 - Deutschland , Ethik , Gesundheit