Gleichwertige Bedingungen in ganz Deutschland gefordert

Konfessionelle Verbände bemängeln Entwurf zu "Gute-Kita-Gesetz"

Caritas und Diakonie fordern Nachbesserungen für den Entwurf des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes. Der vorliegende Entwurf des Familienministeriums bleibe weit hinter den Beschlüssen der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom Mai 2017 zurück, auf die sich auch der Koalitionsvertrag bezieht, erklärten der Deutsche Caritasverband und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) am Montag in Berlin.

Der aktuelle Gesetzesentwurf, der den Verbänden vorliege, lasse keine dauerhafte Sicherung der Qualität erkennen, erklärte Caritas-Präsident Peter Neher. Der Bund solle sich dauerhaft engagieren. Die Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern, ihr Zugang zu guter Bildung und verlässliche Strukturen für die Familien müssten in ganz Deutschland gleichwertig sein.

Es sei problematisch, dass über 2022 hinaus keine finanzielle Unterstützung der Länder geplant sei. Auf dieser Grundlage könne der Bund nicht erwarten, dass die Länder dauerhafte oder zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Auch der Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes, der Würzburger Domkapitular Clemens Bieber, betonte, das Gesetz bleibe auf der bisherigen Grundlage wirkungslos.

Der Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, Maria Loheide, kritisierte, Träger und Einrichtungen bräuchten finanzielle Verlässlichkeit. Kinder und ihre Familien sollten darauf vertrauen können, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung dauerhaft in den Blick genommen werde und überall in Deutschland vergleichbare Bedingungen geschaffen würden.

Der Entwurf für das „Gute-Kita-Gesetz“ wird derzeit von der Bundesregierung beraten und soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Es soll Eltern eine bessere Vereinbarung von Beruf und Familie ermöglichen, etwa durch den Ausbau der Bring- und Holzeiten. Bis 2022 will der Bund 5500 Millionen Euro in die Verbesserung der Kitas investieren.

KNA

14.08.2018 - Politik