Kontrolliert wird nicht

Kreuz-Erlass in Bayern: Polizei und Finanzamt ja - Museen nein

Mit Blick auf den am 1. Juni in Bayern in Kraft tretenden Kreuz-Erlass hat der Freistaat volles Vertrauen in die Leiter der jeweiligen Behörden. Dies erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Oliver Platzer, bereits vor wenigen Tagen gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). So sieht die Allgemeine Geschäftsordnung vor, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat „gut sichtbar“ ein Kreuz anzubringen sei, und zwar „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“. Laut Platzer werden jedoch keine Kontrolleure zum Einsatz kommen, um dies zu überprüfen.

Dass Behörden nur unter Zwang handeln würden, sei schon ein „komisches Staatsverständnis“, kritisierte der Sprecher manch laut gewordene Befürchtungen. Schließlich regele die Geschäftsordnung auch viele andere Dinge, ohne dass dies kontrolliert werde. Grundsätzlich gelte die Vorschrift für Dienstgebäude, in denen Verwaltungsaufgaben stattfänden. Deshalb werde auch nicht erwartet, dass im Eingangsbereich staatlicher Theater und Museen ein Kreuz angebracht werde. „Wir freuen uns aber über jedes Kreuz, das hängt.“

Schon Ende April hatte das Innenministerium wissen lassen, dass ab 1. Juni zwar in Polizeistationen und Finanzämtern Kreuze zu hängen hätten, nicht aber in Universitäten, Museen oder der Staatsoper. Für die zweite Gruppe werde wie auch für die Behörden von Kommunen das Aufhängen eines Kreuzes lediglich empfohlen.

Das bayerische Kabinett hatte auf Anregung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am 24. April das Aufhängen von Kreuzen im Eingangsbereich aller Dienstgebäude in Bayern beschlossen. Die Anordnung wird seither kontrovers diskutiert. Auch in den Kirchen gehen dazu die Meinungen auseinander. Im Mai war bekanntgeworden, dass Söder mit Kritikern seines Kreuz-Erlasses ins Gespräch kommen will. Im Juni soll es dazu einen Runden Tisch zu Werten, Kultur und Identität geben, an dem Vertreter von Religionsgemeinschaften, Wissenschaft, Brauchtum und Kultur beteiligt sein sollen.

01.06.2018 - Feiertage & Brauchtum