Söder kündigt Aussetzung an

Kritik an bayerischer Entscheidung zu Pflegekräfte-Impfpflicht

Die Entscheidung Bayerns, die geplante Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vorerst nicht umzusetzen, stößt auf Kritik. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Montag in Berlin, das beschlossene Gesetz müsse ernst genommen werden. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), warnte vor "Alleingängen" einzelner Bundesländer. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft verlangte eine einheitliche Lösung. Patientenschützer forderten die Rücknahme des Gesetzes.

Lauterbach erklärte, "wir müssen die pflegebedürftigen Menschen in den Heimen schützen". Laxe Vollzugsregeln der einrichtungsbezogenen Impfpflicht könnten nicht nur das Leben älterer Menschen mit schwachem Immunsystem gefährden. Dazu gefährdeten sie auch die Glaubwürdigkeit von Politik.

Pflegebevollmächtigte Moll sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag online): "Wir kommen durch die Omikron-Welle doch bisher nur so gut, weil viele Pflegebedürftige und auch Pflegekräfte geimpft, geboostert und die Einrichtungen gut geschützt sind." Das sei nötig für niedrige Sterbezahlen. Die Impfquote unter Pflegekräften sei insgesamt hoch. "Aber wenn es nach mir ginge, sollte jeder geimpft sein." Sie halte daher auch eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren für richtig: "Damit hätten wir auch die leidige Diskussion um die Pflegekräfte beendet."

Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, rief Bayern auf, ungeklärte Fragen in eine Länderrunde einzubringen, sollte Klärungsbedarf bei der Umsetzung der Impfpflicht bestehen. In der "Rheinischen Post" (Dienstag) betonte Gaß: "Wir erwarten, dass sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten klar auf der nächsten Bund-Länder Konferenz zu einer einheitlichen Umsetzung verständigen." Für die Krankenhäuser ändere sich zunächst nichts: "Wir sind verpflichtet, bis zum 15. März die nicht geimpften Mitarbeiter den Gesundheitsämtern zu melden. Darauf sind wir vorbereitet, und dies werden wir auch durchführen."

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, betonte im Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag): "Wenn eine Norm vorhersehbar scheitert, dann gibt es nur eine Lösung: Bund und Länder müssen ihren Fehler revidieren." Die große Mehrheit des Bundestags und alle Bundesländer hätten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zugestimmt, dabei aber verbreitete Skepsis ignoriert. "Doch jetzt schlägt die Praxis mit aller Macht zurück. Denn weder der Vollzug noch die arbeitsrechtlichen Folgen geschweige denn die Auswirkungen des Ausfalls Zehntausender von Pflegekräften wurden bedacht."

Es sei inakzeptabel, wenn in jedem Landkreis andere Regeln gelten würden. "Die Beschäftigten dürfen nicht der örtlichen Behördenwillkür ausgesetzt werden", mahnte Brysch. Das Vorgehen Bayerns sei aber auch kein gangbarer Weg, sondern ein verfassungsrechtlicher Verstoß. Schließlich hätten auch die geimpften Beschäftigten einen Anspruch auf den Gleichheitsgrundsatz. "Der einzige Ausweg aus dem Dilemma ist, das Gesetz aufzuheben."

KNA

08.02.2022 - Bayern , Corona , Impfung