Urheberrechtsklagen abgewiesen

Landgericht erlaubt Umbau der Berliner Hedwigskathedrale

Der Innenumbau der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale wird nicht auf dem Rechtsweg gestoppt. Das Landgericht Berlin hat Urheberrechtsklagen von Künstlern, die um 1960 an der Ausgestaltung der wiederaufgebauten Kathedrale beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolgern abgewiesen. Sie wollten damit die geplante Umgestaltung des Innenraums verhindern.

Auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten die Kläger im Januar 2019 bereits keinen Erfolg. Es wies zwei Klagen von ihnen mit der Begründung ab, sie hätten im Bereich des öffentlichen Rechts kein Klagerecht. Die Bischofskirche des Erzbistums Berlin ist seit September 2018 für die Sanierung und Umgestaltung geschlossen. Derzeit ist die Kathedrale für die Arbeiten an der Kuppel teilweise eingerüstet.

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch hatte das Projekt vor über drei Jahren beschlossen. Zuvor hatte er dazu Experten-Symposien veranstaltet und Voten aller Gremien des Erzbistums eingeholt, die dem Projekt zustimmten. Mit einem Architekten-Wettbewerb eingeleitet hatte das Vorhaben noch Kochs Amtsvorgänger, Kardinal Rainer Maria Woelki, bevor er Erzbischof von Köln wurde.

Denkmalpfleger und Kritiker im Erzbistum wenden sich vor allem dagegen, dass die zentrale Bodenöffnung mit einer Treppe zur Unterkirche beseitigt wird. Der Architekt Hans Schwippert (1899-1973) hatte sie beim Wiederaufbau der Kirche nach 1945 unter Mitarbeit von Künstlern aus Ost- und Westdeutschland angelegt. Bei der Umgestaltung wird der Altar ins Zentrum der Rundkirche gerückt, um nach Angaben des Erzbistums Berlin besser nach den gegenwärtigen kirchlichen Vorgaben Gottesdienste feiern zu können. Die Bauarbeiten sind bis 2023 geplant.

KNA