Für Missbrauchsopfer

Marx hofft auf baldige Entscheidung zu Entschädigungszahlungen

Mit Blick auf Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer hofft der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, auf eine Entscheidung „in den nächsten Monaten“. Die Summe, die Opfer erwarten könnten, werde höher sein, sagte Marx am Mittwoch vor Journalisten in Berlin. Es sei aber „völlig abwegig, jetzt schon über Summen zu spekulieren“.

Nach der bisherigen Regelung der „Anerkennung zugefügten Leids“ erhalten Betroffene Pauschalzahlungen von rund 5.000 Euro, in Einzelfällen auch mehr. Bislang wurden nach Angaben der Bischofskonferenz rund 9,7 Millionen Euro bewilligt.

Eine von der Bischofskonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe hatte den Bischöfen im September ein Empfehlungspapier vorgelegt, das für eine Neuregelung zwei Modelle vorschlägt. Das eine sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von rund 300.000 Euro pro Fall vor, das andere ein abgestuftes Entschädigungsverfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden sollen. Bei der vergangenen Vollversammlung der Bischofskonferenz in Fulda haben sich die Bischöfe grundsätzlich auf eine Neuregelung der Zahlungen an die Opfer verständigt.

Marx lobte den erarbeiteten Bericht. Er sei über die „Differenziertheit und Kompetenz“ positiv überrascht gewesen.

KNA

16.10.2019 - Bischöfe , Finanzen , Missbrauch