Nach monatelangem Streit

Ministerien einigen sich beim Werbeverbot für Abtreibungen

Berlin – Nach monatelangem Streit haben sich die zuständigen Bundesministerien am Montagabend auf einen Referentenentwurf für eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen geeinigt. Danach sollen sich Schwangere leichter über Möglichkeiten für eine Abtreibung informieren können. Außerdem sollen junge Frauen die Verhütungspille zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt bekommen.

Dies geht aus dem Referentenentwurf hervor, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Das Verbot der Werbung soll danach aber erhalten blieben, "um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen".

Der Einigung war ein monatelanger Streit zwischen SPD und Union vorausgegangen. Im vergangenen Dezember hatten sich die beteiligten Ministerien (Justiz, Familie; Gesundheit und Inneres) auf Eckpunkte geeinigt. Der geplante Kabinettstermin ist der 6. Februar, wie aus Ministeriumskreisen verlautet.

Konkret soll der Paragraf 219a ergänzt werden. Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen dürfen künftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Weitere Informationen können sie durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt zugänglich machen. Außerdem soll es eine durch die Bundesärztekammer geführte Liste mit Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen geben, die Abtreibungen durchführen. Die Liste solle auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden geben.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) erklärte dazu, die Ministerien hätten sich nach langen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung auf einen guten Kompromiss geenigt. Dieser stelle sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen. Die neue Vorschrift sorge für Rechtssicherheit.

Die Union wollte den Paragrafen beibehalten, die SPD wollte ihn zunächst streichen, zu einen entsprechenden Entwurf aber zurück, um den Koalitionsfrieden zu wahren. Grüne, Linke und FDP setzen sich ebenfalls für eine Streichung ein.

Die Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen wurde entfacht, als die Ärztin Kristina Hänel wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen 219a verurteilt wurde.

KNA

29.01.2019 - Deutschland , Gesundheit , Politik