Reform des Familienrechts

Neue Koalition will Verantwortungsgemeinschaft einführen

Die Spitzen von SPD, Grünen und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Reform des Familienrechts verständigt. Dazu soll das Institut der Verantwortungsgemeinschaft eingeführt werden und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen, heißt es in dem am Mittwoch vorgestellten Koalitionsvertrag.

Weiter heißt es, wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren werde, seien automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart sei. Die Ehe solle nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein.

Auch außerhalb der Ehe soll demnach die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein. Es soll laut Vertrag ein statusunabhängiges Feststellungsverfahren eingeführt werden, in dem ein Kind seine Abstammung gerichtlich klären lassen kann, ohne zugleich die rechtliche Elternschaft anfechten zu müssen.

Zudem will die Ampel-Koalition eine Kindergrundsicherung einführen. Mit der finanziellen Unterstützung sollen Familien gestärkt und mehr Kinder aus Armut geholt werden, heißt es in dem Koalitionsvertrag. Zudem sollen die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden.

Die Parteien müssen das Verhandlungsergebnis noch bestätigen; SPD und FDP wollen dies auf einem Parteitag am ersten Dezemberwochenende machen, die Grünen in einer Urabstimmung in den kommenden zehn Tagen.

KNA

25.11.2021 - Familie , Gesellschaft , Politik