Aachen

Papst nimmt Rücktritt von vorbestraftem Weihbischof Bündgens an

Papst Franziskus hat den Rücktritt des vorbestraften Aachener Weihbischofs Johannes Bündgens (66) angenommen. Das teilten der Vatikan und das Bistum Aachen mit. Im Oktober war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Kerpen gegen Bündgens rechtskräftig geworden. Dieses sah es als erwiesen an, dass Bündgens 128.000 Euro von einer dementen Bekannten veruntreut hatte. Dafür erhielt er eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt wurde. Zudem wurde dem Geistlichen eine Geldbuße von 5.000 Euro auferlegt.

Bereits im Juli 2021 hatte das Amtsgericht den Strafbefehl gegen den Weihbischof erlassen. Dagegen legte er zunächst einen Einspruch ein, nahm diesen dann aber wieder zurück. Nachdem der Strafbefehl rechtskräftig wurde, forderte der Aachener Bischof Helmut Dieser Bündgens auf, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten.

"Es ist für alle Seiten gut, dass der Papst eine zügige Entscheidung getroffen hat", erklärte Dieser. "Persönlich bedauere ich sehr, dass die vergangenen Jahre zu dieser Entwicklung geführt haben."

Eine ältere und mittlerweile verstorbene Frau aus Kerpen hatte Bündgens eine Vollmacht für ihr Konto erteilt. Sie war wohl nicht mehr geschäftsfähig, als er ihr Geld in mehreren Tranchen auf sein Privatkonto überwies. Später wurde ein Betreuer für die Frau eingesetzt, dem die Überweisungen auffielen. Bündgens argumentierte, er habe der Frau für das Geld ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie in Aachen eingeräumt, die er für 600.000 Euro erworben hatte. Laut Gericht hat er die 128.000 Euro mittlerweile zurückgezahlt.

Seit Bekanntwerden des Vorwurfs Ende 2019 hatte Bündgens seine bischöflichen Ämter ruhen lassen und die Öffentlichkeit gemieden. 2006 war er zum Weihbischof ernannt worden. Ein Weihbischof unterstützt den Diözesanbischof bei der Leitung eines Bistums. Er übernimmt bestimmte Aufgaben, darunter vor allem Firmungen.

KNA

09.11.2022 - Bischöfe , Papst , Personalien