Eingriff in die Freiheitsrechte von Schwerstkranken

Patientenschützer kritisieren Spahns Pläne zur Intensivpflege

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert das Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur „Reha- und Intensivpflege“. Die Politik greife damit zu stark in die Freiheitsrechte von schwerstkranken Menschen ein und verhindere weitgehend eine Intensivpflege in den eigenen vier Wänden, wie sie von vielen gewünscht werde.

„Ohne Zweifel braucht es eine hohe Qualität in der ambulanten Intensivpflege. Schließlich werden hier über 30.000 Menschen betreut“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Diese schwerstkranken Patienten seien auf besondere Hilfe angewiesen und damit extrem verletzlich. Gleichzeitig gelte es, Kriminellen in dieser lukrativen Branche das Handwerk zu legen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die außerklinische Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch die absolute Ausnahme sein darf. Nur bis zum 18. Lebensjahr soll sie die Regel bleiben. Patienten sollen entweder in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten untergebracht werden, die strengen Qualitätsanforderungen unterliegen.

In dem Referentenentwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes heißt es zur Begründung, insbesondere bei der ambulanten Versorgung von Beatmungspatienten müsse von einer Fehlversorgung ausgegangen werden. Zudem bestünden Fehlanreize in der Vergütung. Das verursache hohe Kosten für die Versichertengemeinschaft und Einbußen bei der Lebensqualität der Betroffenen.

Brysch nannte es absurd, dass nur noch schwerstkranke Kinder daheim gepflegt werden dürften: „Dies ist für die Patienten und ihre Angehörigen untragbar. Denn viele Jahrzehnte wurde dafür gekämpft, dass jeder Betroffene sein Zuhause selbst bestimmen kann.“

Die Stiftung forderte zugleich von Bund und Ländern, die Qualitätsanforderungen an Anbieter für Intensivpflege zu erhöhen und die Kontrollen zu verschärfen. „Wo es möglich ist, müssen die Heimaufsichten bei den Überprüfungen mit einbezogen werden.“

KNA

29.08.2019 - Gesundheit , Pflege , Politik