Sexueller Missbrauch

Prozess um Lyoner Priester im Fall Barbarin beginnt

Am Montag, 13. Januar, beginnt der Prozess um den Priester, wegen dessen Nichtanzeige sich auch der Kardinal von Lyon, Philippe Barbarin, vor Gericht verantworten muss. Dem ehemaligen Seelsorger der Pfadfinder in Sainte-Foy-les-Lyon wird vorgeworfen, in den 1970er und 80er Jahren minderjährige Pfadfinder sexuell missbraucht zu haben. Der Prozess ist auf fünf Tage angesetzt. Ein französisches Kirchengericht hatte den Priester bereits im Juli aus dem Klerikerstand entlassen.

Medial wurden die Vorwürfe gegen den Geistlichen bereits in dem Film „Grace a Dieu“ von Francois Ozon verarbeitet. Gegen die Ausstrahlung versuchte der Priester gerichtlich vorzugehen; er blieb jedoch ohne Erfolg.

Ende Dezember hatte zudem ein für Freitag, 10. Januar, angekündigtes Buch des Vereins „La parole liberee“ (Das befreite Wort) der Missbrauchsbetroffenen für Schlagzeilen gesorgt. Auf 170 Seiten sollten 23 Zeugnisse mutmaßlicher Opfer von Priestern erscheinen. Darunter seien demnach auch einige Betroffene, um die es im Prozess gegen den früheren Priester nun gehen wird. Der Verlag „Les editions Temps Present“ sagte die Veröffentlichung des Buchs jedoch ab, da einige Opfer dagegen gerichtlich vorgegangen waren.

Der französische Primas Barbarin wurde wegen Nichtanzeige sexueller Übergriffe im März 2019 von einem Gericht in Lyon schuldig gesprochen. Seit dem Schuldspruch lässt Barbarin sein Amt als Erzbischof von Lyon ruhen. Papst Franziskus hatte ein Rücktrittsangebot unter Verweis auf die „Unschuldsvermutung“ abgelehnt. Barbarin legte zudem Berufung ein. Das Urteil wird am 30. Januar verkündet.

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Anwalt Barbarins, Jean-Felix Luciani, plädierten am zweiten Tag des Berufungsprozesses für einen Freispruch des Kardinals. Barbarin war im März 2019 zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er den Priester nicht angezeigt hatte.

KNA