Religionen und Politik:

Gottesdienste an Weihnachten möglich

Trotz der härteren Corona-Einschränkungen sollen Gottesdienste auch über Weihnachten möglich bleiben. Darüber waren sich nach Aussage des Bundesinnenministeriums Vertreter der Religionen und der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber, einig. Bei einem Treffen am Dienstagabend hätten sie "in einer guten Atmosphäre" über Details der Vorgaben gesprochen, auf die sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Sonntag geeinigt hatten.

Demnach gelten in Gottesdiensten unter anderem eine Maskenpflicht auch am Platz und ein Gesangsverbot. Im gemeinsamen Beschluss steht wörtlich: "Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt."

Bei Zusammenkünften, wo Besucherzahlen erwartet würden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, sei zudem "ein Anmeldungserfordernis einzuführen". Bei den Gesprächen "innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften" gehe es nun darum, auf Bundes- und Länderebene "im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen", hieß es am Sonntag weiter.

Als Vertreter der Kirchen auf Bundesebene nahmen die Repräsentanten im politischen Berlin, Prälat Karl Jüsten und Prälat Martin Dutzmann, an der Konferenz teil. Außerdem dabei waren unter anderem der Geschäftsführer des Zentralrats der Juden, Daniel Botmann, sowie der ehemalige Sprecher des Koordinationsrats der Muslime (KRM), Burhan Kesici. Ein weiteres Treffen von Religionsvertretern im Bundesinnenministerium sei in diesem Jahr nicht mehr geplant, hieß es weiter.

KNA

16.12.2020 - Corona , Gottesdienst , Weihnachten