Werbeverbot für Abtreibung

SPD bringt Antrag zu Paragraf 219a doch nicht zur Abstimmung ein

Die SPD will ihren Gesetzesantrag zur Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nun doch nicht zur Abstimmung in den Bundestag stellen. Das bestätigte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner am Dienstag in Berlin. Union und SPD hätten sich stattdessen darauf geeinigt, dass die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag zu Paragraf 219a erarbeiten soll.

Die SPD hatte Anfang März erklärt, ihren Gesetzentwurf zur Abstimmung zu stellen. Dies war von der Union heftig kritisiert worden. Am Dienstag verständigten sich die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles und Unionsfraktionschef Volker Kauder auf ein gemeinsames Vorgehen.

Fechner betonte, er sei froh, dass die Union ihre Position geändert habe und offen für eine Änderung sei. Die neue Bundesregierung wolle nun einen Änderungsvorschlag vorlegen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe dafür ihre ausdrückliche Zusage gegeben. "Wir brauchen dringend Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, damit diese sachliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen weitergeben können", so Fechner.

Der familienpolitische Sprecher der Union, Marcus Weinberg (CDU), nannte den Schritt auf Anfrage eine "gute und kluge Lösung". Dies zeige, dass die Fraktionen mit der Problemlage sorgfältig umgingen. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen kritisierte die Entscheidung. "Ich halte es für einen Fehler, den Gesetzentwurf der Fraktion nicht einzubringen", sagte Elke Ferner, Vorsitzende der SPD-Frauen, der "Welt". Bei dem Thema gehe es "um eine Gewissensentscheidung und nicht um eine Koalitionsfrage".

Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws nannte den Schritt einen "Kniefall der SPD vor der Union". Der Regierungsbeginn sei ein schlechter Tag für die Rechte von Frauen und für die Rechtssicherheit von Ärzten. Die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring sagte, ihr bleibe für die SPD "langsam nur noch völliges Unverständnis".

Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae sprach mit Blick auf die Entscheidung der SPD von einer "herben Enttäuschung". Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki kündigte in der "Welt" an, seine Partei werde nun bei den anderen Fraktionen für ihren Antrag werben. "Und dann will ich sehen, wie die SPD im Parlament gemeinsam mit AfD und Union gegen diese Reform des Strafrechts stimmt."

Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht.

Union und AfD machen sich für eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen stark. Die SPD plädiert in ihrem Gesetzentwurf, der nun nicht zur Abstimmung gestellt wird, für eine Abschaffung. Grüne und Linksfraktion haben ebenso einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Abschaffung vorsieht. Die FDP will das Verbot auf grob anstößige Werbung begrenzen.

Auch die katholischen Kirche hatte sich für eine Beibehaltung des Paragrafen stark gemacht. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, betonte, Abtreibung sei rechtswidrig, Werbung könne nicht infrage kommen. 

KNA

14.03.2018 - Deutschland , Ethik , Politik