Künstliche Befruchtung

Spahn für ausführlichere Beratung zur PID

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will eine Kostenübernahme der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) durch die gesetzliche Krankenversicherung nun doch ausführlicher beraten. Das Thema solle neu aufgerufen werden, wenn das Ministerium in diesem Jahr einen Bericht über die Erfahrungen mit PID vorlege, heißt es in einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Pressemitteilung.

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion hatte sich zuvor einstimmig gegen das von Spahn anvisierte parlamentarische Verfahren ausgesprochen, die Kostenübernahme kurzerhand im Rahmen des Terminservice- und Vorsorgegesetzes (TSVG) zur Kassenleistung zu machen. Auch der Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus (CDU) hatte sich dagegen ausgesprochen.

Spahn sagte jetzt: "Ob Präimplantationsdiagnostik in Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt werden soll, müssen wir ausführlicher beraten. Deshalb begrüße ich die Entscheidung, dieses sensible Thema unabhängig vom Terminservicestellen-Gesetz zu debattieren."

Das Gesundheitsministerium hatte zunächst einen Vorschlag des Bundesrates aufgenommen, um die Regelung in das Terminservice-Gesetz zu integrieren. Spahn hatte sich nach Angaben der Zeitung "Die Welt" persönlich hinter das Anliegen gestellt: Wenn der Gesetzgeber eine PID zulasse, müsse diese auch von den Kassen bezahlt werden.

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden im Rahmen der Reagenzglas-Befruchtung befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibs auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. 2011 hatte der Bundestag eine begrenzte Zulassung von PID ermöglicht. Danach ist sie in Fällen zulässig, "in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist". Jeder Einzelfall muss durch Ethikkommissionen geprüft werden.

In der Unionsfraktion wurde laut "Welt" beklagt, die Neuregelung innerhalb eines Termingesetzes wirke "untergeschoben", außerdem gebe es kein belastbares Zahlenmaterial, wie viele PID-Untersuchungen vorgenommen werden. Jede Neuregelung müsse zudem grundsätzlich erörtert werden.

Auch die beiden Kirchen hatte das Vorgehen scharf kritisiert. In einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD hatten sie beklagt, dass ein "ethisch hoch sensibles Thema" offenbar "praktisch im parlamentarischen Hauruckverfahren" entschieden werden solle.

KNA

30.01.2019 - Ethik , Gesundheit , Politik