Vorwurf: Nichtanzeige sexueller Übergriffe

Urteil im Prozess gegen Kardinal Barbarin Anfang März

Am 7. März soll das Urteil im Missbrauchsprozess gegen Kardinal Philippe Barbarin und andere Geistliche in Lyon verkündet werden. Das teilten die Richter am Donnerstag am vierten und letzten Tag der Anhörung mit. Der Erzbischof von Lyon muss sich sei vorigen Montag zusammen mit sechs anderen Geistlichen für die Nichtanzeige sexueller Übergriffe in den 70er Jahren vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich am Mittwoch gegen eine Verurteilung des 68-jährigen Kardinals ausgesprochen. „Ein Teil der Taten sind verjährt, und für die, die nicht verjährt sind, kann kein Straftatbestand festgestellt werden“, wurde eine Staatsanwältin zitiert.

Am Donnerstagmorgen bedankte sich der Lyoner Weihbischof Emmanuel Gobilliard, der nicht am Prozess beteiligt war, bei einem der Opfer. „Danke, dass Sie die Kirche durchgeschüttelt haben“, sagte er. Natürlich habe es Fehler und Schweigen gegeben. „Wir müssen uns ändern, es gibt Dinge, die sich in der Kirche und der Gesellschaft ändern müssen, damit diese Dinge nie wieder vorkommen“, so Gobilliard.

Barbarin hatte bei seiner Anhörung am Montag den Vorwurf von Vertuschungsversuchen zurückgewiesen. „Ich habe niemals den sexuellen Missbrauch gedeckt, der von einem Priester begangen wurde“, so der Kardinal. Sein Anwalt Jean-Felix Luciani kritisierte scharf, dass Barbarin am Vortag von den Anwälten der Missbrauchsopfer als „Lügner“ behandelt worden war. „Ohne Zweifel war er in einigen Momenten schwach, aber er hat nie die geringste Straftat begangen“, sagte Luciani am Donnerstag am Ende seines Plädoyers.

Am Mittwoch hatten mehrere Opfer vor Gericht ausgesagt. „Ich bin nicht aus Rache hier, sondern damit diese Personen der Kirche mein Leid sehen“, so Christian Burdet (53). Der mittlerweile dreifache Vater soll im Alter von elf Jahren missbraucht worden sein. „Diese Personen der Kirche hätten mein Leid abkürzen können, wenn sie die Taten aufgedeckt hätten“, so Burdet. Er frage sich, wie sein sexuelles, berufliches und spirituelles Leben ohne den Missbrauch ausgesehen hätte.

Den Beschuldigten könnten eine Haft- oder Geldstrafe oder beides drohen. Den Opfern kann in dem Prozess eine Entschädigung zugesprochen werden. Bereits zwei Bischöfe wurden in Frankreich 2001 und 2018 für die Nichtanzeige von Übergriffen zu Bewährungsstrafen verurteilt.

KNA

14.01.2019 - Ausland , Kriminalität