Bischöfe: "Vernünftig und verantwortungsvoll"

Verwaltungsgericht bestätigt Gottesdienstverbot wegen Corona

In Berlin gilt das wegen der Corona-Pandemie staatlich angeordnete Versammlungsverbot weiter auch für Gottesdienste. Das Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag des Vereins "Freundeskreis St. Philipp Neri", im katholischen "Institut Philipp Neri" Gottesdienste mit bis zu 50 Gläubigen feiern zu dürfen, am Dienstag zurück, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage erklärte. Die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen hatten bundesweit dazu aufgerufen, das Versammlungsverbot zu achten und öffentliche Gottesdienste vorerst abgesagt.

Das Institut päpstlichen Rechts ist seit 2003 in Berlin ansässig und untersteht nicht dem Erzbistum Berlin. Es hat sein Zentrum im Sankt-Afra-Stift im Wedding. Dort werden Gottesdienste in traditioneller lateinischer Liturgie gefeiert, wie sie vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) üblich war. Das Neri-Institut wird nach dessen Angaben von bis zu 300 Gläubigen unterstützt.

Zuvor hatten die katholischen Bischöfe die behördlichen Einschränkungen für öffentliche Gottesdienste befürwortet. "Mit dem jetzt bestehenden Gottesdienstverbot handelt die Kirche in Deutschland - bei allem Verständnis für die Feier der Eucharistie - vernünftig und verantwortungsvoll", sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. In einem Gemeinsamen Wort hatten die Kirchen in Deutschland bereits am 20. März ihre Unterstützung der staatlichen Maßnahmen bekundet.

Papst Franziskus feiere auch die Gottesdienste mit einer Minimalbeteiligung. "Alle deutschen Bistümer haben sich zu diesem Schritt entschlossen. Wir sind dankbar, dass in den über 10.000 Pfarreien und Seelsorgestellen in Deutschland dieses Verbot beachtet wird, weil die Situation eine besondere ist", ergänzte Kopp.

Vereinzeln hatten sich Kirchengemeinden, Theologen und Staatsrechtler kritisch geäußert und pauschale Gottesdienstverbote als problematisch bezeichnet. Außerdem müssen sich derzeit bundesweit Gerichte mit Klagen gegen die Einschränkung der kirchlichen Feiern beschäftigen.

KNA

07.04.2020 - Bischöfe , Corona , Gottesdienst