Entscheidung rechtmäßig

Verwaltungsgericht lehnt Berufungsverfahren im Fall Lambert ab

Das Verwaltungsgericht in Chalons-en-Champagne östlich von Paris hat ein Berufungsverfahren im Fall des Komapatienten Vincent Lambert abgelehnt. Das Klinikum in Reims und der zuständige Arzt handelten rechtmäßig, wenn sie die Entscheidung vom 9. April 2018 umsetzten, teilte das Gericht mit. Am 9. April 2018 hatte das Ärzteteam entschieden, die Behandlung von Lambert zu stoppen. Diese Entscheidung war vom obersten französischen Gericht bestätigt worden. Am vorigen Dienstag hatten die Ärzte angekündigt, die künstliche Ernährung zu beenden.

Der 42-jährige Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Während seine Frau einen Abbruch der Behandlung befürwortet, wollen seine katholischen Eltern dies verhindern. Sie legten Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein und fordern, dass dessen Entscheidung abgewartet wird.

Zahlreiche Gerichte waren bereits mit dem Fall Lambert befasst. Im Juni 2014 hatte Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht zunächst einen Abbruch der Behandlung angeordnet. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigte die Entscheidung im Juni 2015. Doch das medizinische Team des Krankenhauses CHU Reims weigerte sich, die Behandlung einzustellen. Daraufhin ordnete der Gerichtshof in Nancy eine weitere Konsultation an. Diese kam 2018 zu dem Schluss, dass die Behandlung beendet werden könne.

Zuvor hatten sich bereits Staatspräsident Emmanuel Macron, mehrere französische Bischöfe und Papst Franziskus zu Wort gemeldet. Der Papst schrieb via Twitter: „Wir beten für Menschen, die mit schweren Gebrechen leben. Bewahren wir das Leben, die Gabe Gottes, vom Anfang bis zum natürlichen Ende.“ Man dürfe „der Wegwerfkultur keinen Raum“ geben.

KNA