Erster Strafprozess nach Neufassung des Verbots

Zwei Ärztinnen für Werbung zu Abtreibungen verurteilt

Im bundesweit ersten Strafprozess nach der Neufassung des gesetzlichen Werbeverbots für Abtreibungen sind zwei Berliner Ärztinnen zu jeweils 2.000 Euro Strafe verurteilt worden. Außerdem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen, urteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Freitag. Das Gericht blieb damit unter dem Strafmaß von 7.500 Euro, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Zur Begründung erklärte die Richterin, die beiden Ärztinnen hätten einen Vermögensvorteil dadurch erzielt, dass sie auf ihrer Internetseite angegeben hätten, Abtreibungen in „medikamentöser und narkosefreier“ Weise sowie „in geschützter Atmosphäre“ vorzunehmen. Dies sei auch nach der Neufassung des Paragrafen 219a zum Werbeverbot nicht zulässig. Die Ärztinnen hätten nur angeben dürfen, dass in der Praxis Abtreibungen möglich sind, nicht aber in welcher Form.

Das Gericht entschied, dass Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden können. Der Rechtsvertreter der beiden Ärztinnen hatte zuvor angekündigt, dass beide dies erwögen.

Nach der Änderung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in diesem Jahr dürfen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen öffentlich darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Auch der Hinweis auf weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise der Ärztekammer soll erlaubt sein. Weitere Informationen zu Methoden dürfen Ärzte aber nicht angeben.

KNA