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Testament für die Natur

Den eigenen Nachlass zu regeln, ist eine bedeutsame Aufgabe im Leben. Viele Menschen tun das nach einer Veränderung, einem Ereignis von großer Tragweite oder wenn sie in ihrem Umfeld von Tod und Erbe betroffen sind. Man überlegt dann häufig: „Welche Spuren hinterlasse ich? Was bleibt, wenn ich gehe?“

Der Gesetzgeber hat die Erbfolge geregelt und er erbt auch, wenn es keine Nachkommen gibt. Aber wer will schon, dass andere darüber entscheiden, was mit dem eigenen Nachlass geschieht? 

Mit einem Testament – dem letzten Willen – bestimmt jeder selbst, was nach dem Tod aus dem eigenen Besitz wird. Zu wissen, dass alles geregelt ist und wem er nach dem Tod eine Freude bereiten wird, ist ein gutes Gefühl. 

Wer möchte, kann auch die bayerische Natur in seinem Testament bedenken, indem er den LBV oder auch die LBV-nahe Stiftung „Bayerisches Naturerbe“ als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzt.  

Der LBV und die Stiftung haben Ratgeber zusammengestellt, die auf Wunsch kostenlos zugeschickt werden. Darin informieren sie über die Naturschutzaktivitäten des LBV und geben Auskunft zu wichtigen Fragen:

• Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Was ist      
der so genannte Pflichtteil?

• Wie verfasse ich ein Testament?

• Wer fungiert als Testamentsvollstrecker?  

• Kann ich mein Testament ändern?

• Wo verwahre ich es am besten?

• Wer hilft mir weiter?

Der Vorstandsbeauftragte für Stiften und Erben, Gerhard Koller, beantwortet Fragen auch gerne persönlich und unverbindlich per E-Mail (gerhard.koller@lbv.de) oder telefonisch: 0 91 74/47 75-70 10.

Information: www.lbv.de

26.05.2021 - Anzeigen , Natur