AUGSBURG – Dass die Abtreibungsgesetze in Deutschland vor 25 Jahren neu geregelt wurden, hatte erhebliche Folgen. Weil der Schein, der den Besuch einer Beratungsstelle nachweist, zugleich eine Abtreibung ermöglicht, stieg die katholische Kirche 1999 aus dem staatlichen System aus. Dies bedeutet nicht, dass Schwangere in Not von der Kirche keine Hilfe mehr bekommen – im Gegenteil. Wie die Hilfe seit 2001 funktioniert, erläuterten beim Redaktionsbesuch die Leiterinnen der sechs Katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (KSB) im Bistum Augsburg. Stellvertretend beantworteten Eleonore Wolf, Gisela Starringer-Rehm und Eva-Maria Rottach die Fragen.