Vor 100 Jahren, am 31. Juli 1919, wurde die Weimarer Reichsverfassung beschlossen, am 11. August trat sie in Kraft – und mit ihr der „Ablösebefehl“, der die sogenannten Dotationen an die Kirchen eigentlich beenden sollte. 100 Jahre später zahlen die Bundesländer noch immer rund 550 Millionen Euro an die katholischen Bistümer und die evangelischen Landeskirchen – Gelder, die in Seelsorge, Krankenversorgung oder Kinderbetreuung fließen.