Historiker haben den neu gefassten Strafrechtsparagrafen 130 gegen Volksverhetzung kritisiert. "Ich sehe eine Gefahr darin, dass Erinnerungskultur die Geschichtswissenschaft überschreibt, die sich der Wahrheitssuche verpflichtet sieht. Es kann nicht sein, dass Tabus aufgerichtet werden, unter denen diese Wahrheitssuche leiden könnte", sagte der Direktor des Münchner Instituts für Zeitgeschichte, Andreas Wirsching. Nach dem neuen Absatz 5 des Gesetzes, das der Bundestag im Oktober beschlossen hat, soll künftig mit Strafe bedroht sein, wer Völkermord oder Kriegsgräuel leugnet. Bislang galt diese Bestimmung nur für den Holocaust, den Völkermord der Nazis an den Juden in Europa.