Das Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg nutzt nach eigenen Angaben weltweit erstmals im Klinikalltag Künstliche Intelligenz (KI) für Darmspiegelungen. Das „künstliche Auge“ entdecke mehr auffällige Schleimhautveränderungen als ausgewiesene Experten der Koloskopie, hieß es in einer am Montag verbreiteten Mitteilung. Die Zuverlässigkeit, mit der das System zum Teil winzige problematische Stellen in der Darmwand erkenne, liege bei über 90 Prozent, erklärte der Chefarzt der Klinik für Gastroenterologie, Oliver Pech. Das zeigten die bisherigen sechs Einsatzwochen.
In Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes rund 230 stationäre Hospize. Dabei handelt es sich um Pflegeeinrichtungen, die unheilbar kranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase umfassend begleiten und betreuen.
Das Bundesverfassungsgericht will am 26. Februar sein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe sprechen. Dies kündigte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe an. Das Urteil berührt grundlegende rechtliche und medizinische Fragen am Lebensende. Konkret geht es um sechs Verfassungsbeschwerden gegen das Ende 2015 im Strafgesetzbuch verankerte Verbot der „geschäftsmäßigen“ Förderung der Selbsttötung.
Der Personalnotstand in deutschen Kliniken wird einem Zeitungsbericht zufolge immer schlimmer. Nach einer aktuellen Befragung, die dem "Tagesspiegel"vorliegt, haben vier von fünf Krankenhäusern Probleme, offene Pflegestellen zu besetzen. Bundesweit sind demnach rund 17.000 Pflegestellen unbesetzt. Bei Ärzten sei es kaum anders.
Die Berliner Ärztin Bettina Gaber hat laut einem Zeitungsbericht Verfassungsbeschwerde gegen den umstrittenen Paragrafen 219a erhoben. „Dieser Paragraf muss komplett abgeschafft werden“, sagte die Ärztin. Das Gesetz sei verfassungswidrig. Gaber war im November rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden, weil auf ihrer Webseite stand, dass ein „medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre“ zu ihren Leistungen gehört.
Im Strafprozess gegen die Ärztin Kristina Hänel hat das Landgericht Gießen in der erneuten Berufungsverhandlung die Verurteilung der Angeklagten wegen verbotener Werbung für Abtreibungen bestätigt. Zugleich reduzierte das Gericht in seinem Urteil am Donnerstag die ausgesprochene Geldstrafe von 6.000 Euro auf 2.500 Euro. In ersten Reaktionen kritisierten Grüne und Linke, das Urteil zeige, dass die Reform des Strafrechtsparagrafen keine Rechtssicherheit gebracht habe.
Der Ethik-Experte und Augsburger Weihbischof Anton Losinger hat das "Nein" der katholischen Kirche zu vorgeburtlichen Tests etwa auf das Down-Syndrom bekräftigt. Der wissenschaftliche Fortschritt habe ein doppeltes Gesicht, sagte er in einem Interview: „Auf der anderen Seite der Medaille steht das Problem, dass die Feststellung eines genetischen Defekts in den allermeisten Fällen heute dazu führt, dass das Leben eines solchen menschlichen Embryos, eines werdenden Kindes, beendet wird.“
Nach der heftigen Debatte über den vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien zeichnet sich nun ein weiterer Konflikt ab. Das Heidelberger Unternehmen Eluthia bringt am Donnerstag den ersten Bluttest auf den deutschen Markt, der Krankheiten wie Mukoviszidose, spinale Muskelatrophie, die Sichelzellkrankheit und die α- und β-Thalassämien beim Embryo in einem frühen Stadium der Krankheit erkennt.
Rund 150 Menschen aus ganz Deutschland haben Organspendern sowie stellvertretend ihren Angehörigen gedankt. Der Ethiker und Philosoph Eckhard Nagel betonte bei der Veranstaltung am Montag in Halle an der Saale, der zentrale Aspekt innerhalb der Transplantationsmedizin sei das existenzielle Beziehungsmoment, in dem Menschen zusammengeführt würden, die sich nicht kennen.
Die Widerspruchslösung bei der Reform der Organspende ist unter Experten hoch umstritten. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags gab es am Mittwoch neben Zustimmung auch grundsätzliche Zweifel an der ethischen Vertretbarkeit. Gegenstand der Anhörung waren zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, die die Zahl der Organspenden erhöhen sollen, sowie ein Antrag der AfD, der das Vertrauen in die Spende durch staatliche Aufsicht steigern will. Der Bundestag will die Organspende wohl noch in diesem Jahr neu regeln.
Vorgeburtliche Bluttests auf das Downsyndrom sollen künftig bei Risikoschwangerschaften von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen am Donnerstag in Berlin. Die Kosten sollten nur „in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken“ durchgeführt werden, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken.
Die Universität Lausanne bietet angehenden medizinischen Fachkräften ab Herbst einen Studiengang in "Spiritual Care" an. Damit sollen die Absolventen für die spirituelle Dimension in der Pflege sensibilisiert werden, wie das Schweizer Portal "cath.ch" berichtet. Die Ausbildung wird getragen von der Medizinischen sowie der Theologischen Fakultät.
In der SPD mehren sich offenbar die Stimmen, die die Abschaffung oder mindestens eine weitere Reform des Paragrafen 219a fordern. Die jüngst veröffentliche Liste der Bundesärztekammer mit Ärzten, die Abtreibungen durchführen, sei "in der Tat keine große Hilfe für Frauen", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der "tageszeitung" (Onlineausgabe Montag).
Der Koma-Patient Vincent Lambert ist tot. Wie französische Medien berichten, starb der 42-Jährige am Donnerstag um kurz nach acht Uhr in der Universitätsklinik von Reims. Vor einer Woche hatte das behandelnde Ärzteteam zum zweiten Mal angekündigt, die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten einzustellen und die Zufuhr von Wasser und Nahrung beendet.
Im bundesweit ersten Strafprozess nach der Neufassung des gesetzlichen Werbeverbots für Abtreibungen sind zwei Berliner Ärztinnen zu jeweils 2.000 Euro Strafe verurteilt worden. Außerdem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen, urteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Freitag. Das Gericht blieb damit unter dem Strafmaß von 7.500 Euro, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Ein Fötus, bei dem eine Krankheit oder Behinderung diagnostiziert wird, darf nach Aussage von Papst Franziskus keinesfalls abgetrieben werden. Vielmehr seien ungeborene Kinder im Mutterleib als „kleine Patienten“ zu sehen. Diese könnten dank heutiger Medizin entweder therapiert werden oder sollten im Falle einer unweigerlich tödlichen Krankheit nach der Geburt in einem speziellen Hospiz gepflegt werden. Franziskus äußerte sich am Samstag bei einem Treffen mit rund 400 Teilnehmern eines internationalen Kongresses zur Pränataldiagnostik.
1 2