"Bekenntnis muss klar und glaubhaft sein"

Einbürgerungstest künftig mit Fragen auch zu Antisemitismus

Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich künftig stärker mit Antisemitismus, dem Existenzrecht des Staates Israel und jüdischem Leben in Deutschland auseinandersetzen. Das habe Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) entschieden, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Er bestätigte entsprechende Angaben in einem Bericht des "Spiegel".

Laut Bericht soll bei dem Einbürgerungstest, der Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland ist, künftig beispielsweise auch beantwortet werden, wie ein jüdisches Gebetshaus heißt, wann der Staat Israel gegründet wurde und woraus sich die besondere Verantwortung Deutschlands für Israel begründet. Um welche konkreten Fragen es geht, bestätigte der Ministeriumssprecher nicht. Geplante Änderungen müssten zunächst noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden, hieß es.

"Wir haben ein neues Einwanderungsrecht geschaffen, das unseren Wirtschaftsstandort stärkt und der Vielfalt unserer Gesellschaft endlich gerecht wird. Wer unsere Werte teilt und sich anstrengt, kann jetzt schneller den deutschen Pass bekommen und muss nicht mehr mit der alten Staatsangehörigkeit einen Teil seiner Identität aufgeben", erklärte Faeser.

"Genauso klar haben wir aber auch gemacht: Wer unsere Werte nicht teilt, kann keinen deutschen Pass bekommen. Hier haben wir eine glasklare rote Linie gezogen und das Gesetz viel strenger gefasst als bisher", betonte die Ministerin. Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schlössen eine Einbürgerung aus. Da gebe es keine Toleranz. "Eines hat dabei für mich eine besonders große Bedeutung: Aus dem deutschen Menschheitsverbrechen des Holocaust folgt unsere besondere Verantwortung für den Schutz von Juden und für den Schutz des Staates Israel. Diese Verantwortung ist Teil unserer heutigen Identität", betonte Faeser.

Wer Deutscher werden wolle, müsse wissen, was das bedeute und sich zu dieser Verantwortung Deutschlands bekennen. "Dieses Bekenntnis muss klar und glaubhaft sein. Deshalb verändern wir nach dem Gesetz jetzt auch den Einbürgerungstest", sagte Faeser.

Der Ministeriumssprecher erklärte, mit der Änderung des Gesamtfragenkatalogs im Einbürgerungstest werde auch der parlamentarischen Forderung Rechnung getragen, die Fragen und Antworten mit Blick auf Antisemitismus, Existenzrecht des Staates Israel und jüdisches Leben in Deutschland zu evaluieren und entsprechende Fragen zu entwickeln.

Mit dem Test würden Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen. Die Prüfungsmodalitäten des Einbürgerungstests seien in der sogenannten Einbürgerungstestverordnung geregelt, die das Innenministerium erlasse. Der Gesamtfragenkatalog sei eine Anlage der Verordnung. Die Verordnung und die Anlage sollten in Kürze geändert werden, hieß es.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, nannte es "konsequent, dass mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes auch der Einbürgerungstest angepasst" werde. "Dass nun zusätzliche Fragen mit Bezug zum jüdischen Leben in Deutschland und zur historischen Verbundenheit Deutschlands mit Israel hinzugekommen sind, begrüßen wir."

Das Judentum sei seit mehr als 1.700 Jahren integraler Bestandteil Deutschlands und seiner Geschichte. "Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, dass keine Antisemiten eingebürgert werden sollen. Die zusätzlichen Fragen im Einbürgerungstest, können einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels beitragen", sagte Schuster.

KNA