Versuche, homosexuelle oder transgeschlechtliche Menschen "umzupolen", stehen künftig unter Strafe. Der Bundesrat billigte am Freitag ein zuvor bereits vom Bundestag beschlossenes Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionstherapien. Danach droht allen, die versuchen, Menschen von ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer selbstempfundenen geschlechtlichen Identität zu "heilen", eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Auch Eltern können bestraft werden, wenn sie ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht grob verletzen.