Sterbehilfe – Katholische Sonntagszeitung https://www.katholische-sonntagszeitung.de Wed, 02 Jul 2025 09:40:26 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.2 Bischof widerspricht Kommunionverbot für Abgeordneten https://www.katholische-sonntagszeitung.de/bischof-widerspricht-kommunionverbot-fuer-abgeordneten-594205/ Wed, 02 Jul 2025 09:37:37 +0000 https://www.katholische-sonntagszeitung.de/?p=594205 Nach der Verweigerung der Kommunion durch seinen örtlichen Pfarrer wegen seiner Unterstützung des Gesetzentwurfs zur Sterbehilfe hat der britische Abgeordnete Chris Coghlan erklärt, sein Bischof habe ihm versichert, dass dies nicht der Linie der Kirche entspreche. Wie aus Medienberichten hervorgeht, sagte der liberaldemokratische Politiker, Bischof Richard Moth von Arundel und Brighton habe ihm gegenüber betont, „es sei nicht die Position der Kirche, in dieser Frage die Kommunion zu verweigern“. Zudem kündigte er ein persönliches Treffen mit dem Bischof an.

Hintergrund ist ein Gesetzentwurf zur Sterbehilfe, der am 20. Juni mit einer Mehrheit von 23 Abgeordneten verabschiedet wurde. Zu den Befürwortern gehörte auch Coghlan. Der örtliche Pfarrer Ian Vane von der katholischen Sankt-Josephs-Pfarrei in Dorking hatte zuvor erklärt, die Unterstützung des Gesetzes sei ein „hartnäckiges Verharren“ in der Sünde. Deshalb werde dem Politiker in diesem Fall die Kommunion verweigert. Daraufhin teilte Vane in mindestens zwei Gottesdiensten mit, dass Coghlan die Kommunion nicht empfangen dürfe.

Coghlan bezeichnete diese öffentliche Bloßstellung als „ziemlich grauenhaft“. Ein solches Vorgehen eines Geistlichen werfe grundlegende Fragen zur Einmischung religiöser Autoritäten in die Politik auf. „Ich bin ein liberaldemokratischer Abgeordneter. Ich bin hier, um meine Wähler zu vertreten – nicht die katholische Kirche“, sagte er.

Die Erwartung, als Katholik die Kirche über seine politische Verantwortung zu stellen, sei „völlig unzulässig“. Er bezeichnete sich selbst als gläubigen Katholiken mit liberaler Prägung und betonte, er habe „ernsthafte Zweifel an bestimmten Lehren der Kirche“. Der Pfarrer habe ihm zufolge offenbar „aus eigener Initiative“ gehandelt. Ob er weiterhin der Kirche angehören wolle, ließ er offen: „Ich werde sehen, wie ich mich in einem Jahr fühle.“

KNA

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CDU-Bundestagsabgeordnete für rasche Regelung der Suizidbeihilfe https://www.katholische-sonntagszeitung.de/cdu-bundestagsabgeordnete-fuer-rasche-regelung-der-suizidbeihilfe-591220/ Thu, 05 Jun 2025 07:55:38 +0000 https://www.katholische-sonntagszeitung.de/?p=591220 Für eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe drängt aus Sicht der CDU-Bundestagsabgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker die Zeit. „Ich denke, dass sich die möglichen Anbieter bislang sehr zurückhalten, um den Gesetzgebungsprozess abzuwarten“, sagte Winkelmeier-Becker der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.

„Wenn wir nichts tun, werden die Anbieter ihr Angebot sicher proaktiver ausgestalten“, fügte sie hinzu. Es brauche daher zeitnah eine Regelung, „die vor Beeinflussung, übereilter Entscheidung und Normalisierung schützt“.

Der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci arbeitet nach eigenen Angaben bereits an einer neuen Gesetzesinitiative. Derzeit formiere sich eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe neu, hatte Castellucci kürzlich in einem Interview gesagt. Ein erstes Treffen habe bereits stattgefunden. Ziel sei es, zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren zu starten. Er sei überzeugt davon, dass der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine „klare und ausgewogene Regelung“ zum assistierten Suizid schaffen müsse.

„Wir müssen die Entscheidung von Menschen respektieren, die ihr Leben selbstbestimmt beenden wollen – aber gleichzeitig verhindern, dass Suizid als etwas Normales erscheint und dadurch verletzliche Menschen unter Druck geraten“, erläuterte der SPD-Politiker.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, hatte die Initiative der Abgeordneten begrüßt. Laut Frister soll es diesmal kein gesetzliches Verbot der Suizidbeihilfe geben. Das sei begrüßenswert, da sich dadurch auch die Chancen für die Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung erhöhten.

2015 hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das kommerzielle und auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe untersagte. In einem Urteil kippte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Gesetz. Die Richter formulierten ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben.

Zugleich betonten die Richter, der Staat könne Regelungen treffen, um zu überprüfen, ob die Entscheidung wirklich ohne äußeren Druck getroffen wird. Zwei Gesetzentwürfe, die unter anderem Beratungspflichten und Entscheidungsfristen vorsahen, verfehlten 2023 eine Mehrheit im Parlament.

In Deutschland nehmen sich jedes Jahr rund 10.000 Menschen das Leben. Dabei steigt die Zahl der Selbsttötungen, die mit Hilfe von Sterbehilfeorganisationen vorgenommen werden.

KNA

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Patientenschützer: Frankreichs Sterbehilfegesetz muss aufrütteln https://www.katholische-sonntagszeitung.de/patientenschuetzer-frankreichs-sterbehilfegesetz-muss-aufruetteln-590647/ Fri, 30 May 2025 08:18:12 +0000 https://www.katholische-sonntagszeitung.de/?p=590647 Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert die Entscheidung des französischen Parlaments, den Weg zu aktiver Sterbehilfe freizumachen. Denn dieses Angebot ermögliche eben nicht mehr Selbstbestimmung, sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Vielmehr sei es eine Kapitulation, statt würdiges Sterben durch Begleitung bis zum Tod möglich zu machen, fügte er hinzu: „Ohne Zweifel ist das eine billige Lösung. In Deutschland muss das aufrütteln. Wechselnde Mehrheiten zum Machterhalt führen ins ethische Abseits.“ Staatspräsident Emmanuel Macron sei ein Mann ohne Mehrheit in der Nationalversammlung, ergänzte Brysch: „Das hindert ihn nicht, populistischen Forderungen nachzugehen.“

Frankreichs katholische Bischofskonferenz äußerte sich „zutiefst besorgt über die Folgen für die französische Gesellschaft und die alarmierenden Aussichten, denen ein ‚Recht zu sterben‘ vor allem die schwächsten Franzosen aussetzen würde“. Über die Sozialen Medien erklärten sie noch am Abend ihre Entschlossenheit, ihre Stimme für „eine gerechte und brüderliche Gesellschaft zu erheben, die die Schwächsten schützt“.

In Frankreich könnte aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Menschen demnächst erlaubt sein. Die Nationalversammlung in Paris stimmte am Dienstagabend in erster Lesung mit 305 zu 199 Stimmen einem umstrittenen Gesetzentwurf zu. Darin geht es um ein Recht auf Sterbehilfe unter bestimmten strengen Auflagen für sterbenskranke Menschen, die bei vollem Bewusstsein sind. Ein zweiter Text zum Ausbau der Palliativpflege wurde einstimmig verabschiedet. Das Ganze geht jetzt in den Senat, der die Entwürfe aber auch wieder an die Nationalversammlung zurückgeben kann.

Der Gesetzentwurf zu Sterbehilfe soll zum einen Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen die Einnahme tödlicher Medikamente gestatten. Wenn der körperliche Zustand es den Betroffenen nicht möglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich aber auch von einer Person ihrer Wahl helfen lassen können.

Die Liberalisierung von Sterbehilfe ist in Frankreich sehr umstritten. Neben konservativen Abgeordneten äußerte auch die katholische Kirche immer wieder Kritik. In einer Erklärung im Vorfeld hatten die Bischöfe alle Katholiken aufgefordert, sich gegen das Gesetz einzusetzen: „Töten kann nicht die Wahl der Brüderlichkeit oder der Würde sein. Es ist die Wahl von Verlassenheit und Verweigerung der Hilfe bis zum Ende.“

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, Beihilfe zum Suizid aber erlaubt. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 dürfen auch Sterbehilfevereine Suizidwilligen bei der Selbsttötung helfen. Anläufe des Bundestags, einen rechtlichen Rahmen für freiverantwortliche Suizide mit Beratungspflichten und zeitlichen Fristen zu schaffen, sind bislang gescheitert.

KNA

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Sloweniens Bischöfe nach Sterbehilfe-Referendum erschüttert https://www.katholische-sonntagszeitung.de/sloweniens-bischoefe-nach-sterbehilfe-referendum-erschuettert-dienstag-11-juni-2024-09-17-00-40101/ Tue, 11 Jun 2024 05:17:00 +0000 https://kath-sonntagszeitung.prod.welocal.cloud/sloweniens-bischoefe-nach-sterbehilfe-referendum-erschuettert-dienstag-11-juni-2024-09-17-00-40101/ Die Slowenen haben sich bei einem Referendum am Sonntag für ein neues Sterbehilfegesetz ausgesprochen. Fast 55 Prozent der Wähler stimmten für eine Freigabe von assistiertem Suizid, wie slowenische Medien am Montag berichteten; 41 Prozent waren dagegen. Kritik an dem Vorstoß kam, wie bereits im Vorfeld, von katholischer Seite.

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Der Sprecher der Slowenischen Bischofskonferenz, Gabriel Kavcic, Gabriel Kavcic, sprach von einem "schändlichen" Referendum. Es sei offensichtlich, dass sich die meisten Wähler weder für Argumente noch Statistiken oder Experten-Warnungen interessiert hätten. Stattdessen seien sie den Emotionen erlegen, die mit dem Thema Sterbehilfe einhergingen. Von einem "Sieg" könnten die Befürworter angesichts einer relativ niedrigen Wahlbeteiligung ohnehin nicht sprechen.

Kritik kam auch vom slowenischen Verband katholischer Ärzte. Den Medizinern zufolge müssten die Regierenden erkennen, dass jede Form von aktiver Sterbehilfe unvereinbar sei mit der verfassungsmäßigen "Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens". Während Bischofssprecher Kavcic ein "bröckelndes Gesundheitssystem" anprangerte, forderten die katholischen Mediziner einen Ausbau der Palliativpflege. Auch die nationale Caritas hatte Kritik an dem Referendum geübt.

Parallel zur Europawahl am Sonntag sollten die Slowenen über drei politische Initiativen abstimmen: zur Legalisierung von Cannabis-Anbau, zu Wahlreformen und Sterbehilfe. Bislang waren die verschiedenen Aspekte zum Thema Sterbehilfe in dem südosteuropäischen Land nicht eindeutig gesetzlich geregelt.

Die Bürgerorganisation "Silberner Faden", die einen liberalen Gesetzesvorschlag vorgelegt hatte, begrüßte das Ergebnis. Der Ausgang des Referendums zeuge von "Klugheit und Mut" der Wähler. Darüber hinaus begrüßten auch vereinzelt Zeitungskolumnisten das Resultat, das eine klare Botschaft des Wandels an das Parlament in Ljubljana sende.

Das Thema Sterbehilfe wird in Slowenien seit längerem öffentlich debattiert. Im März hatte das Parlament den Entwurf einer Bürgerinitiative zur Freigabe des assistierten Suizids für unheilbar kranke Erwachsene formal abgelehnt. Allerdings kündigte die grün-liberale Regierungspartei von Ministerpräsident Robert Golob damals ein Referendum zu dem Thema an. Politische Beobachter erwarten, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf aus dem Frühjahr möglicherweise mit einigen kleinen Änderungen nun erneut im Parlament einbringen wird.

Markus Schönherr/KNA

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Haben Büchse der Pandora geöffnet https://www.katholische-sonntagszeitung.de/bischoefe-zu-sterbehilfe-haben-buechse-der-pandora-geoeffnet-freitag-24-mai-2024-10-05-00-40170/ Fri, 24 May 2024 06:05:00 +0000 https://kath-sonntagszeitung.prod.welocal.cloud/bischoefe-zu-sterbehilfe-haben-buechse-der-pandora-geoeffnet-freitag-24-mai-2024-10-05-00-40170/ Frankreichs Bischöfe sehen ihre Befürchtungen beim Thema Sterbehilfe bestätigt. Die Büchse der Pandora sei geöffnet worden, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Vincent Jordy, laut der Zeitung "La Croix" vor Journalisten in Rom. Die Spitzen der Bischofskonferenz haben diese Sorge auch Papst Franziskus vorgetragen, berichtete der Vorsitzende, Erzbischof Eric de Moulins-Beaufort (im Bild).

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Frankreichs Bischöfe sehen ihre Befürchtungen beim Thema Sterbehilfe bestätigt. Die Büchse der Pandora sei geöffnet worden, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Vincent Jordy, laut der Zeitung "La Croix" vor Journalisten in Rom. Am Wochenende hatte ein Ausschuss von Frankreichs Nationalversammlung den Gesetzentwurf zu aktiver Sterbehilfegebilligt und dabei auch Liberalisierungen im Text vorgenommen.

Im Vorfeld habe man versprochen, "dass es sich um ein ausgewogenes Projekt mit Raum für Palliativpflege handelt", sagte Jordy. Nun befürchte er auch Auswirkungen eines solchen Gesetzes auf das bereits geschwächte Gesundheitswesen und eine mögliche Verschärfung von Personalmangel. Man wolle "doch nicht einem Beruf nachgehen, der Menschen tötet", sagte der Erzbischof von Tours wörtlich.

Die Spitzen der Bischofskonferenz haben diese Sorge auch Papst Franziskus vorgetragen, berichtete der Vorsitzende, Erzbischof Eric de Moulins-Beaufort von Reims; und der Papst nehme das Thema sehr ernst. Man erwäge nun "mehrere Initiativen" gegen den Gesetzentwurf. Für mögliche Aufrufe zu Demonstrationen sei man aber nicht in einer Position der Stärke, sagte de Moulins-Beaufort.

Aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe sollen in Frankreich künftig unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden. Die Regierung legte dafür einen Gesetzentwurf vor, der Erwachsenen mit schwersten Erkrankungen die Einnahme tödlicher Medikamente erlauben soll. Wenn der körperliche Zustand es den Betroffenen nicht möglich macht, die Medikamente selbstständig zu nehmen, sollen sie sich von einer Person ihrer Wahl, von einem Arzt oder einer Pflegekraft helfen lassen können.

Vorangegangen war ein langer Prozess mit Bürgerbeteiligung. Ein Bürgerkonvent hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Auch Frankreichs Ethikrat erklärte, eine begrenzte Zulassung aktiver Sterbehilfe sei unter bestimmten strengen Voraussetzungen denkbar.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass schwerstkranke Patienten einen Antrag auf ein tödliches Medikament stellen können sollen. Ärzte müssen bestätigen, dass die Betroffenen an einer schweren, unheilbaren und schmerzhaften Krankheit leiden und aus freien Stücken ihr Leben beenden möchten. Patienten mit schweren psychiatrischen Erkrankungen oder neurodegenerativen Störungen wie Alzheimer sollen von der Regelung ausgenommen sein.

Ärzte können dann ein Rezept für ein Medikament ausstellen, das drei Monate lang gültig ist. Die Menschen könnten selbst entscheiden, ob sie das Medikament zu Hause, in einem Pflegeheim oder in einer Gesundheitseinrichtung einnehmen. In diesem Fall handelt es sich rechtlich um Beihilfe zum Suizid. Verabreicht eine andere Person das tödliche Medikament, handelt es sich um aktive Sterbehilfe.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, Beihilfe zum Suizid aber erlaubt. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 dürfen auch Sterbehilfevereine Suizidwilligen bei der Selbsttötung helfen. Bemühungen des Bundestags, einen rechtlichen Rahmen für freiverantwortliche Suizide mit Beratungspflichten und zeitlichen Fristen zu schaffen, sind bislang gescheitert.

KNA

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Frankreichs Religionsführer besorgt über Sterbehilfe-Neuregelung https://www.katholische-sonntagszeitung.de/frankreichs-religionsfuehrer-besorgt-ueber-sterbehilfe-neuregelung-mittwoch-13-maerz-2024-09-50-00-20337/ Wed, 13 Mar 2024 07:50:00 +0000 https://kath-sonntagszeitung.prod.welocal.cloud/frankreichs-religionsfuehrer-besorgt-ueber-sterbehilfe-neuregelung-mittwoch-13-maerz-2024-09-50-00-20337/ Führende Repräsentanten der Religionen in Frankreich äußern sich besorgt über das geplante Gesetz zum Lebensende. Vertreter von katholischer Kirche und Islam werteten die Möglichkeit von Sterbehilfe als einen gefährlichen Wendepunkt. Juden und Protestanten seien dagegen der Meinung, dass es sich dabei weder um Euthanasie noch um assistierten Suizid handle. Bislang hatten sich die Religionen einhellig gegen eine Legalisierung von Sterbehilfe und assistiertem Suizid gewandt, so bei einer gemeinsamen Pressekonferenz Ende Januar.

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Führende Repräsentanten der Religionen in Frankreich äußern sich besorgt über das geplante Gesetz zum Lebensende. Vertreter von katholischer Kirche und Islam werteten die Möglichkeit von Sterbehilfe als einen gefährlichen Wendepunkt, wie die Zeitung "La Croix" berichtet. Juden und Protestanten seien dagegen der Meinung, dass es sich dabei weder um Euthanasie noch um assistierten Suizid handle. Bislang hatten sich die Religionen einhellig gegen eine Legalisierung von Sterbehilfe und assistiertem Suizid gewandt, so bei einer gemeinsamen Pressekonferenz Ende Januar.

Der Präsident der Protestantischen Föderation Frankreichs, Christian Krieger, sieht die Ankündigung von Präsident Emmanuel Macron vom Wochenende laut Bericht als eine Fortsetzung seiner bisherigen Äußerungen. Allerdings verschiebe sich der Akzent des Projekts offenbar zugunsten von Sterbehilfe und zu Lasten der Palliativkultur. Der Geistliche sieht "einen anthropologischen und zivilisatorischen Bruch ab dem Moment, in dem wir über das Töten nachdenken".

Krieger wörtlich: "Ich bin mir über den Fortgang einer Liberalisierung des Gesetzes zu diesem Thema im Klaren: Menschen, die nicht den Kriterien für den Zugang zu diesen Maßnahmen entsprechen, werden ‚Diskriminierung‘ rufen, und die Praxis wird sich unweigerlich ausweiten."

Eine ähnliche Position vertritt der Oberrabbiner von Frankreich, Haim Korsia. Er sagte dem Wochenmagazin "Le Point", er halte den bisherigen Rechtsrahmen für ausreichend. Es brauche kein neues Gesetz für Grenzfälle, wie es jetzt auf den Weg gebracht werde. Einen Weg hin zu aktiver Sterbehilfe lehnte Korsia zwar ausdrücklich ab, sieht ihn aber durch die Ankündigung Macrons auch noch nicht beschritten.

Der Rektor der Großen Moschee von Paris, Chems-Eddine Hafiz, sagte mit Blick auf Macrons Worte: "Sterbehilfe kann kein ‚Gesetz der Brüderlichkeit‘ sein, unabhängig von den Bedingungen und Umständen"; und weiter: "Wir sind auf dem falschen Weg." Es gebe ein echtes Ungleichgewicht zwischen Sterbehilfe und Palliativkultur. Für den Islam-Vertreter ist der Ausdruck "assistierter Tod" irreführend und sollte durch "induzierter Tod" ersetzt werden. Es handle sich um einen echten Paradigmenwechsel.

Der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz, Eric de Moulins Beaufort, hatte im "La Croix"-Interview (Montag) erklärt, Macrons Begrifflichkeiten seien schöne Rhetorik; tatsächlich öffne der Präsident auch assistiertem Suizid die Tür. Die Versprechungen zum Thema Palliativversorgung seien vage, wie schon seit 20 Jahren, kritisierte der Erzbischof von Reims.

Unterdessen kündigte das nationale Netzwerk der katholischen Familienverbände (AFC) an, man werde nicht gegen das Gesetz auf die Straße gehen, aber dennoch intensive Lobbyarbeit leisten. "Die Menschen wollen nicht länger hören, wie Katholiken ihnen überheblich erklären, wie sie leben sollen", sagte die AFC-Präsidentin Pascale Moriniere zu "La Croix". Man werde stattdessen Flugblätter verteilen und Briefe an die Parlamentarier schreiben, um zu sensibilisieren.

Beobachter sehen in dieser eher zurückhaltenden Strategie auch eine Reaktion auf die öffentlichen Niederlagen der vergangenen Jahre; etwa der Demonstrationen der Anti-Gender-Bewegung "Manifs pour tous" seit 2012, gegen künstliche Befruchtung für alleinstehende und lesbische Frauen 2021 oder die Liberalisierungen des Abtreibungsgesetzes 2022 und 2024.

Präsident Macron hatte in einem Zeitungsinterview am Sonntag die baldige Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Lebensende angekündigt. Medial wurde seine Skizzierung des Gesetzesrahmens als eine Freigabe aktiver Sterbehilfe unter strengen Auflagen gewertet.

Aktive Sterbehilfe, auch als Tötung auf Verlangen bezeichnet, liegt laut deutschem Strafgesetzbuch vor, wenn jemand durch das "ausdrückliche und ernstliche Verlangen" des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde und den Tod gezielt aktiv herbeigeführt hat.

Beihilfe zum Suizid leistet, wer einem Menschen, der sich selbst tötet, dabei Hilfe gewährt; etwa durch Besorgen von Präparaten oder die Zubereitung eines Gift-Getränks. In Abgrenzung zur "Tötung auf Verlangen" kommt es darauf an, dass der Sterbewillige das Geschehen in der Hand behält.

Nach Worten Macrons sollen künftig unheilbar kranke Erwachsene im Endstadium ihrer Krankheit "um Hilfe bitten können zu sterben". Der Patient müsse voll urteilsfähig, also weder minderjährig noch psychisch krank sein. Aktive Sterbehilfe soll dann durch ein tödliches Präparat erfolgen, das der Sterbewillige selbstständig oder aber mit Hilfe einer anderen Person zu sich nimmt.

Bislang ist in Frankreich gesetzlich lediglich erlaubt, Todkranke am Lebensende dauerhaft zu sedieren und Apparate abzuschalten. Fälle von Schwerkranken, die sterben wollen oder deren Angehörige sie sterben lassen wollen, sorgen immer wieder für heftige öffentliche Debatten.

Alexander Brüggemann/KNA

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Frankreich soll aktive Sterbehilfe erlauben https://www.katholische-sonntagszeitung.de/frankreich-soll-aktive-sterbehilfe-erlauben-gesetz-im-april-dienstag-12-maerz-2024-09-12-00-20343/ Tue, 12 Mar 2024 07:12:00 +0000 https://kath-sonntagszeitung.prod.welocal.cloud/frankreich-soll-aktive-sterbehilfe-erlauben-gesetz-im-april-dienstag-12-maerz-2024-09-12-00-20343/ In Frankreich soll aktive Sterbehilfe unter Auflagen gestattet werden. Staatspräsident Emmanuel Macron kündigte in einem Zeitungsinterview die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes für April an, der dann ab Mai im Parlament diskutiert werden soll. Macron sprach von einem "Gesetz der Brüderlichkeit", das "die Autonomie des Individuums mit der Solidarität der Nation versöhnt".

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Aktive Sterbehilfe, auch als Tötung auf Verlangen bezeichnet, liegt laut deutschem Strafgesetzbuch vor, wenn ein Dritter durch das "ausdrückliche und ernstliche Verlangen" des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde und den Tod gezielt aktiv herbeigeführt hat.

Beihilfe zum Suizid leistet, wer einem Menschen, der sich selbst tötet, dabei Hilfe gewährt, etwa durch das Besorgen von Medikamenten oder die Zubereitung eines Gift-Getränks. In Abgrenzung zur "Tötung auf Verlangen" kommt es darauf an, dass der Sterbewillige das Geschehen in der Hand behält.

Nach Worten Macrons sollen künftig unheilbar kranke Erwachsene im Endstadium ihrer Krankheit "um Hilfe bitten können zu sterben". Der Patient müsse voll urteilsfähig, also weder minderjährig noch psychisch krank sein. Aktive Sterbehilfe soll dann durch ein tödliches Präparat erfolgen, das der Sterbewillige selbstständig oder aber mit Hilfe einer anderen Person zu sich nimmt.

Bislang ist in Frankreich gesetzlich lediglich erlaubt, Todkranke am Lebensende dauerhaft zu sedieren und Apparate abzuschalten. Fälle von Schwerkranken, die sterben wollen oder deren Angehörige sie sterben lassen wollen, sorgen immer wieder für heftige öffentliche Debatten.

Aktive Sterbehilfe und ein selbstbestimmtes Lebensende werden in Frankreich seit 2020 wieder stark diskutiert. Während konservative Abgeordnete und Religionsvertreter Liberalisierungen vehement ablehnen, setzt sich die Präsidentenpartei "Renaissance" (zuvor "La Republique en Marche") dafür ein. Zuletzt wurde 2021 ein Gesetzesvorschlag abgelehnt, der aktive Sterbehilfe ermöglichen sollte.

2023 hatte ein von Macron initiierter "Bürgerkonvent" einen Bericht zu Sterbehilfe und -begleitung vorgelegt. Das Papier wirbt für einen grundlegenden Wandel bei der Begleitung von Schwerstkranken. Zu den Forderungen zählen ein verbesserter Zugang zu Palliativversorgung sowie mehr Mittel für die häusliche Pflege. Drei Viertel der Delegierten (75,6 Prozent) sprachen sich damals dafür aus, die geltenden Regeln zu aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid zu lockern. Etwa ein Viertel der Konventsmitglieder (23,2 Prozent) sprach sich gegen jede Öffnung in der Frage aus.

Der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz, Eric de Moulins Beaufort, sagte nun im Interview der Zeitung "La Croix", ein Gesetz zum Töten als "Gesetz der Brüderlichkeit" zu bezeichnen, sei eine Täuschung. Macrons Begrifflichkeiten seien schöne Rhetorik; tatsächlich öffne der Präsident auch assistiertem Suizid die Tür.

Die Versprechungen zum Thema Palliativversorgung seien vage, wie schon seit 20 Jahren, kritisierte der Erzbischof von Reims. Statt palliative Versorgung auszubauen, habe Frankreich in der Vergangenheit sogar die Mittel für bestehende Angebote zusammengestrichen. Es brauche keine Reden, sondern Taten. De Moulins Beaufort wörtlich: "Man muss kein Christ sein oder an Gott glauben, um die Gefahr zu begreifen, die besteht, wenn sich eine Gesellschaft daran beteiligt, ein Menschenleben zu beenden."

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, Macron verwische den Unterschied zwischen assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen. Der Präsident verkenne, dass auch bei bewegungsunfähigen Menschen Suizid möglich sei, sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Schließlich gibt es heute schon Techniken, die es dem Sterbewilligen erlauben, eine gelegte tödliche Injektion beispielsweise durch Sprache auszulösen."

Während in Deutschland Begleitung zur Selbsttötung nicht an Leidenskriterien gebunden werden dürfe, wolle das geplante Gesetz in Frankreich eine starke Reglementierung des Suizidwilligen, betonte Brysch. Es sei aber praktisch unmöglich, Leidenskriterien allgemeingültig festzulegen – "denn Leiden ist immer subjektiv".

Die Stiftung befürchtet durch die Diskussion in Frankreich auch Auswirkungen auf Deutschland. Angebote und Nachfragen stiegen. Schon 2023 habe sich die Zahl organisierter Selbsttötungen durch deutsche Sterbehilfeorganisationen vervielfacht. Den Bundestag forderte Brysch auf, entsprechende Regeln zu erlassen.

KNA

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Religionsvertreter zu Suizidbeihilfe – Debatte fortsetzen https://www.katholische-sonntagszeitung.de/religionsvertreter-zu-suizidbeihilfe-debatte-fortsetzen-freitag-07-juli-2023-09-48-00-21411/ Fri, 07 Jul 2023 05:48:00 +0000 https://kath-sonntagszeitung.prod.welocal.cloud/religionsvertreter-zu-suizidbeihilfe-debatte-fortsetzen-freitag-07-juli-2023-09-48-00-21411/ Nach dem Scheitern der beiden Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe haben Religionsvertreter eine Weiterführung der Debatte angemahnt. Es müsse dringend für Rechtssicherheit gesorgt werden und weiterhin eine Normalisierung der assistierten Selbsttötung verhindert werden, hieß es. Begrüßt wurde die Einigung der Abgeordneten für eine verstärkte Suizidprävention. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, forderte ein Schutzkonzept, das die "Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten" solle.

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Nach dem Scheitern der beiden Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe haben Religionsvertreter eine Weiterführung der Debatte angemahnt. Es müsse dringend für Rechtssicherheit gesorgt werden und weiterhin eine Normalisierung der assistierten Selbsttötung verhindert werden, hieß es. Begrüßt wurde die Einigung der Abgeordneten für eine verstärkte Suizidprävention.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, forderte ein Schutzkonzept, das die "Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten" solle. Andernfalls könne Suizidassistenz in Deutschland stattfinden, "ohne dass der Gesetzgeber den Gefahren begegnet, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen", warnte der Limburger Bischof.

Die katholische Kirche werde weiterhin keine Suizidhilfe leisten, sich aber an der Debatte beteiligen, "damit kein Mensch den Suizid wählt, weil er ihn als die scheinbar einfache oder beste Lösung ansieht oder ihm nicht die notwendige Hilfe zuteilwurde", betonte Bätzing.

Auch die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, bedauerte, dass es nun vorerst keine gesetzliche Regelung gebe. Durch ein Gesetz zur Suizidbeihilfe hätte Ärzten sowie Pflegenden und Menschen mit Selbsttötungswunsch die Entscheidung erleichtert werden können. "Für kirchliche Einrichtungen bedeutet dies, die Sichtachse auf das Leben ohne gesetzlichen Rahmen offenhalten zu müssen."

Ähnlich äußerte sich Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: "Es ist unerlässlich, dass die Anstrengungen zur Regulierung im nächsten Jahr wieder aufgegriffen werden." Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, warnte vor einer "gesetzlichen Leerstelle" und forderte eine neue gesellschaftliche Debatte, "bei der verstärkt auch die Religionsgemeinschaften gefordert sind und eingebunden werden müssen".

Am Donnerstag hatte der Bundestag einen Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) mit 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen bei 23 Enthaltungen abgelehnt. Er wollte vor Missbrauch schützen und dazu die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich erneut unter Strafe stellen, allerdings geregelte Ausnahmen zulassen. Dieser Entwurf wurde von mehreren Kirchenvertretern unterstützt, unter anderen von der Bischofskonferenz, dem ZdK und der Caritas.

Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Hilfe dazu ermöglichen. Er erhielt 287 Ja-Stimmen bei 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.

Angenommen wurde mit 688 von 693 Stimmen hingegen ein gemeinsamer Antrag der beiden Abgeordnetengruppen für eine Stärkung der Suizidprävention.

Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, begrüßte diesen Beschluss. Der Schwerpunkt von Staat und Gesellschaft müsse nun "auf einem konsequenten Ausbau der Suizidprävention, der Palliativmedizin und der Palliativpflege liegen". Ziel der palliativen Behandlung ist nicht mehr Heilung, sondern bestmögliche Lebensqualität für sterbenskranke Menschen. Dazu sollten insbesondere die medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufe gestärkt werden, "damit Menschen in Notlagen und existenziellen Grenzsituationen in jeder Hinsicht bestmöglich unterstützt werden können".

KNA

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Mahnende Stimmen vor Bundestagsentscheidung zur Suizidbeihilfe https://www.katholische-sonntagszeitung.de/mahnende-stimmen-vor-bundestagsentscheidung-zur-suizidbeihilfe-donnerstag-06-juli-2023-11-07-00-21420/ Thu, 06 Jul 2023 07:07:00 +0000 https://kath-sonntagszeitung.prod.welocal.cloud/mahnende-stimmen-vor-bundestagsentscheidung-zur-suizidbeihilfe-donnerstag-06-juli-2023-11-07-00-21420/ Vor der Bundestagsentscheidung zur Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung haben Kirchen und Verbände erneut die Tragweite der Entscheidung unterstrichen und auf eine Stärkung der Prävention gedrungen. Die Entscheidung müsse "dem unbedingten Wert des menschlichen Lebens gerecht" werden, erklärte der Berliner Erzbischof Heiner Koch in einem Gastbeitrag für die "B.Z.".

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Der Bundestag will an diesem Donnerstag über eine Regelung zur Suizidbeihilfe entscheiden. Dabei geht es um die Frage, wer unter welchen Voraussetzungen ein tödliches Mittel erhalten darf. Dazu liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die von Abgeordneten verschiedener Fraktionen getragen werden.

Eine Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) will die Hilfe zur Selbsttötung genauer regeln. Eine andere Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) will vor Missbrauch schützen und dazu die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen, allerdings Ausnahmen zulassen. Ein gemeinsamer Antrag beider Gruppen fordert eine Stärkung von Prävention.

Die Gesetzentwürfe reagieren auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Das Gericht hatte das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben postuliert – unabhängig von Alter, Krankheit oder individueller Begründung. Dazu könne der Sterbewillige auch die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen. Zugleich empfahl es dem Gesetzgeber, ein Schutzkonzept zu verabschieden.

Koch betonte, dass die Kirche allen Menschen in Krisen, Krankheit und Leid beistehe – "in Telefonseelsorge und Suizid-Prävention, in kirchlichen Krankenhäusern, Palliativstationen und Hospizen, in Seelsorge und Begleitung". Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße bat die Abgeordneten, sich für eine Beratung im Regelsystem einzusetzen und eine Verpflichtung zur Suizidbeihilfe auszuschließen. Auch dürfe niemand in die Situation kommen, sich angesichts eines bestimmten Gesundheitszustands für seinen Lebenswunsch rechtfertigen zu müssen.

Nach den Worten von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sollte jede Regelung vermeiden, dass Selbsttötung "als gesellschaftlich normal angesehen" werde. "Insbesondere muss eine Situation verhindert werden, in der sich hochbetagte oder pflegebedürftige Menschen angesichts geregelter Formen der Suizidbeihilfe einem indirekten oder unausgesprochenen Druck ausgesetzt sehen, ihr Leben vorzeitig zu beenden", sagte er der "Rheinischen Post".

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, pochte in der "Rheinischen Post" (online) auf mehr Angebote zur Verhinderung von Selbsttötungen: "Niemand kann am Donnerstag im Bundestag einem Suizidhilfe-Gesetz zustimmen, bevor die Suizidprävention in Deutschland steht. Die Suizidprävention wird seit Jahrzehnten vernachlässigt."

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin warnte vor falschen Weichenstellungen. "Der Individualität der Sterbewünsche sollte im Beziehungsgeschehen individuell begegnet werden. Das lässt sich nicht in eine Checkliste oder eine Rechtsnorm pressen", sagte Heiner Melching, Geschäftsführer der Organisation, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es sei nicht klug, Personengruppen vom jungen Menschen in einer depressiven Phase bis zum todkranken Alten denselben Regelungen zu unterwerfen.

Ethikratsmitglied Helmut Frister hält es für wahrscheinlich, dass keiner der beiden Vorschläge eine breite Unterstützung im Bundestag findet. Dies wäre keine Katastrophe. Dann würde im deutschen Strafrecht weiterhin die Gesetzeslage gelten, die bis 2015 ohnehin bestanden habe, "das heißt die Beihilfe zum Suizid ist straflos, aber nur wenn der Suizidwillige gemäß einer frei verantwortlichen Willensentscheidung handelt. Sonst wird aus der Hilfeleistung eine Täterschaft", sagte Frister den Funke-Zeitungen.

KNA

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Regelungen verhindern „harte Suizide“ nicht https://www.katholische-sonntagszeitung.de/patientenschuetzer-regelungen-verhindern-harte-suizide-nicht-montag-03-juli-2023-09-56-00-21441/ Mon, 03 Jul 2023 05:56:00 +0000 https://kath-sonntagszeitung.prod.welocal.cloud/patientenschuetzer-regelungen-verhindern-harte-suizide-nicht-montag-03-juli-2023-09-56-00-21441/ Vor der Bundestagsentscheidung über eine Regelung der Beihilfe zum Suizid befürwortet die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Zeitpunkt der Beratung im Parlament. Daran hatte sich auch Kritik entzündet. Eine mögliche Verschiebung werde den Abgeordneten keine neuen Erkenntnisse bringen, erklärte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag in Dortmund.

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Die Abgeordneten müssten sich bewusst machen, dass mit Regelungen "harte Suizide" nicht verhindert würden. "Auch gehen die vorliegenden Entwürfe über die Sorgen Sterbenskranker hinaus. Vielmehr entfalten sie Wirkung auf lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen." Eine Ablehnung der Anträge sei die einzige Möglichkeit, ein ethisches Dilemma nicht zu vergrößern. "Eine Ablehnung bedeutet keinesfalls ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung." Aus Bryschs Sicht bleibt die Suizidprävention auf der Strecke.

Am Donnerstag will der Bundestag nach 90-minütiger Debatte erstmals in der Geschichte über eine Regelung der Beihilfe zum Suizid entscheiden. Dabei geht es darum, wer unter welchen Voraussetzungen ein tödliches Mittel erhalten darf. Zwei endgültige Gesetzentwürfe liegen erst seit kurzem vor. Ein liberaler Entwurf ist stärker darauf angelegt, Suizid unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Der andere stellt den Schutz vor Missbrauch in den Vordergrund. Es soll vor allem ausgeschlossen werden, dass Menschen sich zu einer Selbsttötung gedrängt fühlen.

Brysch forderte: "Zugleich sollte der Sterbehelfer selbst strafrechtlich in den Blick genommen werden. Schließlich erfordert sein Tun höchste Sachkunde, und er hat zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird. Zudem hat jeder Suizidhelfer persönlich zu garantieren, dass die Entscheidung ohne Einfluss und Druck seitens Dritter zustande kommt." Ausgeschlossen werden müsse, "dass organisierte Suizidangebote gegen Gebühr erfolgen".

KNA

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