Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich grundlegend mit dem Streit um ein antijüdisches mittelalterliches Schmährelief an der Wittenberger Stadtkirche befassen. Der zuständige 6. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe habe für den 30. Mai eine mündliche Verhandlung in der Sache anberaumt, teilte BGH-Pressesprecher Kai Hamdorf am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg im Februar 2020 entschieden, dass die als "Judensau" bezeichnete Sandsteinskulptur an der Außenfassade der Kirche bleiben darf.
Ein US-Bundesberufungsgericht hat ein texanisches Gesetz bestätigt, dass eine Methode der Abtreibung verbietet, die bei Abbrüchen im zweiten Schwangerschaftsdrittel regelmäßig angewandt wird. Damit hob das Gericht am Mittwoch (Ortszeit) eine Entscheidung einer unteren Instanz auf. Diese hatte in dem Verbot eine "unangemessene Belastung der Frauen" gesehen.
Die gegen den französischen Kardinal Philippe Barbarin wegen Missbrauchsvertuschung eingelegte Berufung ist abgewiesen worden. Barbarin kann damit nicht von den Betroffenen zivilrechtlich für mögliche Schäden haftbar gemacht werden, wie französische Medien am Mittwoch berichteten. Zivilkläger hatten zuvor Berufung gegen das im vergangenen Jahr beendete Strafverfahren eingelegt, in dem es um sexuelle Übergriffe ging, die sie als Minderjährige erlitten und die Barbarin nicht angezeigt hatte. Damals wurde der Kardinal freigesprochen.
Für die katholische Kirche ist die vor 1700 Jahren vom römischen Kaiser Konstantin ausgerufene Sonntagsruhe noch immer ein „Band der Einheit und des Friedens“. So drückte es der in Trier geborene heilige Ambrosius aus, einer der wichtigsten Kirchenlehrer der Antike. Ein Band allerdings, das seine Reißfestigkeit zunehmend verliert. Längst nämlich ist das reine Freizeit-Wochenende zur sonntäglichen Besinnungs-Alternative geworden.