Trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben am Freitag (Ortszeit) mehrere Tausend Anhänger der Lebensschutzbewegung in den USA am diesjährigen "March for Life" teilgenommen. Die Kundgebung, die entlang der National Mall in Washington verlief, stand unter dem Zeichen einer möglichen Aufhebung des Grundsatzurteils "Roe vs. Wade" von 1973.
Mit dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße (55) hat am Dienstag erstmals in Deutschland ein katholischer Bischof in einem Missbrauchsprozess vor Gericht ausgesagt. Heße räumte in der Verhandlung vor dem Landgericht Köln ein, als früherer Personalchef im Erzbistum Köln Fehler im Umgang mit dem Fall des angeklagten Priesters U. gemacht zu haben. Die 2010 bekannt gewordenen Vorwürfe gegen den Geistlichen hätten an den Vatikan gemeldet werden müssen, sagte der Erzbischof, der in dem Prozess als Zeuge geladen war.
Im Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Köln gegen einen katholischen Priester treten prominente Geistliche auf. Am Donnerstag wird der ehemalige Top-Kirchenrechtler des Erzbistums Köln - der frühere Offizial Günter Assenmacher (69) - gehört. Am Dienstag sagt der heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße (55) aus. Er war in den Jahren 2010 und 2011 als Personalchef in Köln mit dem Fall befasst. Damit werden erstmals in Deutschland zwei ranghohe Kirchenvertreter in einem Missbrauchsverfahren als Zeugen vernommen.
Das vatikanische Strafgericht hat den aktuellen Prozess rund um einen Finanzskandal nach nur zehn Minuten Verhandlung erneut vertagt. Nächster Verhandlungstag, bei dem es weiterhin nur um formale Fragen gehen wird, ist der 25. Januar, wie der Vorsitzende Richter Giuseppe Pignatone erklärte. Darüber hinaus legte Pignatone fest, dass die Strafverfolgung bis Mitte Januar vollständige Abschriften insbesondere der Befragung des Hauptzeugen Alberto Perlasca vorlegen muss.
Zum Inkrafttreten des neuen kirchlichen Strafrechts an diesem Mittwoch hat der Vatikan die entsprechende Zuständigkeit der Glaubenskongregation aktualisiert. Dabei geht es vor allem um Glaubensfragen, den Schutz der Sakramente sowie Fälle von Missbrauch durch Kleriker. Neue Vergehen werden nicht genannt.
Die gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten einer künstlichen Befruchtung bei lesbischen Ehepaaren nicht tragen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden.
Das mit Spannung erwartete Gutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum München und Freising kommt nicht mehr wie ursprünglich geplant in diesem Jahr. Erst Mitte Januar 2022 werden die Anwälte der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) ihre Erkenntnisse der Öffentlichkeit vorstellen. Als Grund dafür nannten die Juristen, man habe erst in jüngerer Vergangenheit neue Erkenntnisse gewonnen, die nun intensiv geprüft werden müssten.
Im Strafprozess um den vatikanischen Finanzskandal rund um Kardinal Giovanni Angelo Becciu muss die Strafverfolgung strittige Beweise doch zur Verfügung stellen. Die Richter entschieden am Mittwoch, dass bis zum 3. November Video- und Tonaufnahmen der Befragungen des Hauptzeugen Alberto Perlasca sowie Abhöraufnahmen in den Prozess eingebracht werden müssten. Auch müsse die Strafverfolgung erklären, wie die Befragungen abgelaufen seien. Am 17. November soll der Prozess fortgesetzt werden.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht das Vertrauen vieler Bürger in den Staat durch die Corona-Krise stark beschädigt. "Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und die Rationalität seiner Entscheidungen ist im Laufe der Zeit erschüttert worden", sagte Papier im Interview der "Welt" (Mittwoch). Er mahnte eine intensive rechtsstaatliche Aufarbeitung der Pandemie durch die Politik und die Gerichte an.
Der erste Verhandlungstag im vatikanischen Finanzprozess kreiste um Formfehler, fehlende Dokumente und mangelnde Vorbereitungszeit. Während sich die meisten Angeklagten vertreten ließen, kam Kardinal Becciu persönlich.
Der Verlag C.H. Beck benennt juristische Standardwerke nicht mehr länger nach NS-Juristen. Betroffen sind der Kurzkommentar "Palandt" zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die wichtigste Gesetzessammlung "Schönfelder", die Loseblattsammlung zum Grundgesetz von Maunz/Dürig, ebenso der Standardkommentar "Blümich" zum Steuerrecht. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, begrüßten die Umbenennungen.
Religionsvertreter haben ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kritisiert, das ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt. Pauschale Kopftuchverbote werde es damit zwar auch künftig in Deutschland nicht geben, sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), Aiman Mazyek. "Aber das Signal ist integrationspolitisch zweifelhaft vor dem Hintergrund der so wesentlichen Rechtsgüter wie der Religionsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau."
Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens hat wegen Veruntreuung von 128.000 Euro eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung erhalten. Zudem muss der 65-Jährige eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Kerpen erließ am Dienstag einen entsprechenden Strafbefehl nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft Köln.
Nach seiner förmlichen Beschwerde gegen geplantes Anti-Homophobie-Gesetz von Italiens Parlament ist der Vatikan in die Kritik geraten. "Wir sind angesichts der vatikanischen Initiative überrascht und besorgt", teilte der Bund evangelischer Kirchen in Italien (FCEI) am Mittwoch mit.
Kirche und Gewerkschaft sehen sich durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig in ihrem Einsatz für den arbeitsfreien Sonntag bestätigt. "Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und dem Prozessgewinn gegen die oberfränkische Stadt Hallstadt eröffnen sich auch für andere Sonntagsallianzen im Bundesgebiet weitere Chancen, den Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen rechtlich Einhalt zu gebieten", sagte der Bundespräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Stefan Eirich.
Die Kinderrechtewerden vorerst nicht im Grundgesetz verankert. Die Fraktionen im Bundestag konnten sich trotz langer Verhandlungen nicht auf eine gemeinsame Formulierung verständigen. Ein weiterer Versuch war am Montagabend gescheitert. Viele Kinderhilfe-Verbände kritisierten das Nicht-Zustandekommen einer Einigung. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.
Eine katholische Ordensfrau ist wegen Gewährung von Kirchenasyl am Mittwoch schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass sie einer Nigerianerin Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt gewährt habe. Der Richter sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Dies betrifft eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 20 Euro. "Wir leben in einer Demokratie, nicht in einem Gottesstaat. Offener Rechtsbruch, der nicht entschuldigt werden kann", sagte Richter René Uehlin.
Die katholische Kirche verschärft und präzisiert ihr Strafrecht. Mit der am Dienstag veröffentlichten Reform werden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Bisher habe ein falsches Verständnis von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit auch "ein Klima übermäßiger Laxheit genährt", sagte Erzbischof Filippo Iannone, Leiter des Rates für die Gesetzestexte, bei der Vorstellung des Textes im Vatikan.
Der Bundestag hat Gesetzentwürfe der Opposition zur Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) abgelehnt. Die Mehrheit stimmte in namentlicher Abstimmung am Mittwochabend gegen einen von den Grünen vorgelegten Entwurf für ein "Selbstbestimmungsgesetz" und eine Vorlage der FDP "zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung". Ein Antrag der Linksfraktion für die Entschädigung von "Opfern" des TSG fand ebenfalls keine Mehrheit.
Der Deutsche Ärztetag hat das berufsrechtliche Verbot ärztlicher Suizidbeihilfe aufgehoben. Er reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020. Der Satz "Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" wird aus der Musterberufsordnung gestrichen.
Nach der Verurteilung des Ex-Fußballprofis Christoph Metzelder wegen der Weitergabe kinderpornografischen Materials zeigt sich die Kinderschutz-Organisation "Roter Keil" bestürzt. Das berichtete das Münsteraner Online-Portal kirche-und-leben.de. Metzelder hatte sich von 2001 bis 2006 für das von dem katholischen Pfarrer Jochen Reidegeld gegründete Hilfswerk engagiert.
Freispruch für Mönch im Kirchenasyl-Verfahren: Das Amtsgericht Kitzingen sieht laut Urteil vom Montag im Fall des Münsterschwarzacher Benediktiners Abraham Sauer keine "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel". Wegen dieses Vorwurfs musste sich Sauer als erster Ordensangehöriger in Bayern in Sachen Kirchenasyl-Gewährung verantworten.
Der Bundestag hat am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte über mögliche Regelungen der Suizidbeihilfe beraten. Bei der rund zweistündigen Aussprache warnten viele der knapp 40 Redner vor einer Normalisierung der Selbsttötung und einem möglichen Missbrauch der Beihilfe. Viele forderten eine Stärkung von Palliativmedizin und Hospizen sowie einen Ausbau der Suizidprävention.
Ein überfraktioneller Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Das Büro der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), die zu den Initiatoren gehört, bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des Berliner "Tagesspiegel". Demnach erreichte der Entwurf mit den Unterschriften von inzwischen 38 Unterstützern das notwendige Quorum von fünf Prozent der Abgeordenten, um in den Bundestag eingebracht zu werden.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend über einen Antrag der Linken debattiert, der die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch vorsieht. In dem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf für ein "Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte" vorzulegen, der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzen soll. Zudem sollen danach die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung ohne Alters- und Indikationseinschränkungen durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden.
Der Bundestag hat ein noch aus der NS-Zeit bestehendes Gesetz zum Namensrecht sprachlich bereinigt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Namensrechts wurde am Donnerstagabend einstimmig angenommen. Darin heißt es, dass das Recht inhaltlich unverändert gelte, der geltende Gesetzestext jedoch einige überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht wie "Reichsminister des Innern" enthalte, die geändert werden sollten.
Das Erzbistum Köln hat Medienberichte zurückgewiesen, der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki habe erst mit vierjähriger Verzögerung einen unter Missbrauchsverdacht stehenden katholischen Priester bei der Justiz angezeigt. "Kardinal Woelki war zu keiner Zeit in die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls eingebunden", erklärte die Erzdiözese in Köln. Die von ihm 2015 eingerichtete "Stabsstelle Intervention" handle unabhängig von der kirchlichen Verwaltung.
Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen haben am Freitag einen Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe vorgelegt. Er soll unheilbar Kranken den Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen. Voraussetzung sollen eine verpflichtende Beratung des Suizidwilligen und Wartefristen sein. Getragen wird der Entwurf von den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke), die ihn am Freitag in Berlin vorstellten.
Aus Sicht des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, ist es höchste Zeit, bestehende Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus neu zu erlassen. Über das Namensänderungsgesetz hinaus gebe es 28 Gesetze und auch einige Paragrafen, die auf Grundlage der Ermächtigungsgesetze von 1933 mit antisemitischer Motivation erlassen worden seien und weiterhin bestünden, sagte Klein am Montag in Berlin.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat seinen Umgang mit offenen Kirchenasylen korrigiert. Das bestätigte ein Behördensprecher am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Demnach gilt für Flüchtlinge im Kirchenasyl im sogenannten Dublin-Verfahren künftig wieder eine reguläre Frist von sechs Monaten für eine Überstellung. 2018 hatte die Innenministerkonferenz den Zeitraum auf 18 Monate verlängert.
Die Kinderrechte sollen eigens im Grundgesetz verankert werden. Wie das ARD-Hauptstadtstudio am Montag unter Berufung auf die Unions-Bundestagsfraktionen mitteilte, einigten sich Union und SPD nach jahrelangen Verhandlungen auf eine entsprechende Formulierung. Demnach soll Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes geändert werden. Allerdings verfügt die Koalition allein nicht über ausreichend Stimmen für eine Grundgesetzänderung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schuldspruch gegen zwei Berliner Frauenärzte wegen gemeinschaftlichen Totschlags bestätigt. Der fünfte Strafsenat verwarf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2019 überwiegend. Auch nach Auffassung des BGH stellte die Tötung eines lebensfähigen, aber schwer geschädigten Zwillings ein strafbares Tötungsdelikt und keinen straffreien Schwangerschaftsabbruch dar.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hat sich strikt dagegen verwahrt, Ärzte per Gesetz zur Sterbehilfe zu verpflichten. Er persönlich finde, Hilfe zur Selbsttötung sei definitiv keine ärztliche Aufgabe, sagte Reinhardt dem Radiosender MDR Aktuell. "Der Arzt ist dem Leben verpflichtet und nicht dem Sterben. Und der Patient, der soll an der Hand des Arztes sterben, aber nicht durch die Hand des Arztes."
Schwerkranke Menschen haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Das Verwaltungsgericht Köln (VG) wies drei gegen die Bundesrepublik gerichtete Klagen ab, die auf die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für das Präparat Natriumpentobarbital gerichtet waren. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.
Papst Franziskus hat Richter gemahnt, ihr Amt in sozialer Verantwortung auszuüben. Dabei betonte er die Nachrangigkeit des Privateigentums hinter dem Gemeinwohl. Kein Urteil könne gerecht und kein Gesetz legitim sein, das größere Ungleichheit, Verlust von Rechten, mehr Würdelosigkeit und Gewalt produziere, sagte das Kirchenoberhaupt in einer Videobotschaft an einen internationalen Kongress über soziale Gerechtigkeit.
Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck hat Fehler im Umgang mit einem zweimal wegen Missbrauchs verurteilten Priester eingeräumt. "Ich habe Schuld auf mich geladen", sagte er der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" (Donnerstag). Als er Anfang 2010 kurz nach seinem Amtsantritt in Essen von dem Fall erfahren habe, habe er sich nicht die Personalakte kommen lassen. "Sonst hätte ich die Dimension des Falls vielleicht gesehen", sagte der Ruhrbischof. Einen Rücktritt wegen dieses Fehlers schloss er aber aus.
Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen im Rahmen der Corona-Pandemie verstoßen nach einem Rechtsgutachten in weiten Teilen gegen das Grundgesetz. Es gebe begründete Zweifel daran, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner geltenden Fassung eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die gravierenden Eingriffe in die Grundrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen darstelle, teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso) in Bonn mit.
Ethikkommissionen, die über den Zugang zu einer Präimplantationsdiagnostik (PID) entscheiden, haben keinen Beurteilungsspielraum. Ihre Entscheidung unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Zudem erweiterte das Gericht die Kriterien, nach denen im Einzelfall eine Erbkrankheit als schwerwiegend einzustufen ist.
Strafrechtsexperten haben ihre Kritik an der von der Münchner Kanzlei Westphal-Spilker-Wastl erarbeiteten Missbrauchsstudie für das Erzbistum Köln untermauert. Diese untersucht mögliches Fehlverhalten von Verantwortungsträgern des Erzbistums bei Fällen sexualisierter Gewalt. "Das Gutachten ist nicht gerichtsfest", sagte der Frankfurter Strafrechtler Matthias Jahn vor Journalisten in Köln. Nach Worten des Kölner Strafrechtsexperten Björn Gercke finden sich in der Untersuchung "vermeintliche Schuldzuweisungen mit starken Worten, ohne Belege zu bringen".
Gegen Kurienkardinal Giovanni Angelo Becciu wird laut italienischen Medienberichten wegen Veruntreuung ermittelt. Wie die Zeitung "Corriere della Sera" (Freitag) und andere Zeitungen meldeten, folgte die italienische Staatsanwaltschaft einem Rechtshilfeersuchen der vatikanischen Justiz. Demnach geht es um die Verwendung von rund 700.000 Euro für Wohltätigkeitsorganisationen von Brüdern Beccius in Sardinien und Rom.
Das höchste polnische Gericht hat Abtreibungen von unheilbar kranken Föten für verfassungswidrig erklärt. Die seit 1993 geltende Gesetzeslage, die Schwangerschaftsabbrüche in diesen Fällen zulässt, verstoße gegen den von der Verfassung garantierten Schutz des Lebens, entschieden die Richter mit großer Mehrheit. Damit sind Abtreibungen in Polen künftig nur noch legal, wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat ist.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Reformpaket beschlossen, das härtere Strafen für Missbrauchstäter vorsieht. Demnach soll nicht nur sexualisierte Gewalt gegen Kinder grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt, sondern auch die Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischen Materials zum Verbrechenstatbestand hochgestuft werden.
Ein Muslim, der aus religiösen Gründen Frauen nicht die Hand gibt, erhält nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Wer aufgrund einer "fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung" einen Händedruck ablehne, weil er Frauen als "eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung beziehungsweise unmoralischen Handelns" sehe, lehne damit eine "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ab", erklärten die Richter in der in Mannheim veröffentlichten Entscheidung.
Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung über Zugangsvoraussetzungen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) vertagt. Das Urteil werde am 5. November verkündet, teilte der Senat in Leipzig am Mittwoch zum Abschluss der mündlichen Verhandlung mit. Man wolle über das schwierige Thema, bei dem weiterhin viele Fragen offen seien, in Ruhe beraten, bevor man eine Entscheidung fälle.
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz für mehr Personal in der Altenpflege und eine bessere Stellensituation in der Geburtshilfe beschlossen. In der stationären Altenpflege sollen bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte über die Pflegeversicherung geschaffen werden. Ziel ist es, eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu vermeiden.
Nach dem jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuch fordert der CDU-Politiker Volker Kauder bekennende Christen unter Beamten auf, im Dienst offen ein Kreuz zu tragen. Wenn die Richter der Ansicht seien, dass religiöse Symbole bei Tätigkeiten im Auftrag des Staates getragen werden dürften, dann sollten christliche Lehrer, Richter oder Staatsanwälte "ihre Zurückhaltung abbauen" und im Dienst das Symbol ihrer Religion zeigen, sagte der frühere Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem Kölner Internetportal domradio.de
Die kirchlichen Kliniken in Deutschland begrüßen das von der Regierungskoalition vorgelegte Krankenhauszukunftsgesetz, sehen aber Nachbesserungsbedarf. Der Entwurf sieht unter anderem vor, mit dem Krankenhauszukunftsfonds notwendige Investitionen in die Notfallversorgung und in die digitale Infrastruktur zu fördern. Eine Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds soll Investitionen in die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser und in die regionalen Versorgungsstrukturen unterstützen.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sieht das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe offenbar mit Skepsis. "Die christliche Grundhaltung weist in eine andere Richtung", sagte er in einem am Freitag in Bonn veröffentlichten Grußwort. Bätzing äußerte sich im Hinblick auf den "Marsch für das Leben" am 19. September.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will Kindesmissbrauch schärfer bestrafen. Dazu legte ihr Ministerium am Montag in Berlin einen Gesetzentwurf vor. "Sexueller Missbrauch" wird darin durch den Begriff "sexualisierte Gewalt" ersetzt, "um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben". Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder soll künftig ein Verbrechen sein, mit einem Strafrahmen von einem bis 15 Jahren Freiheitsstrafe. Bisher wird er als Vergehen mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.
Das Land Berlin hat keine Bestätigung des Bundesarbeitsgerichts für sein Neutralitätsgesetz erhalten. Das höchste deutsche Arbeitsgericht wies am Donnerstag in Erfurt eine Revisionsklage des Landes gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg von 2018 ab, das einer abgelehnten muslimischen Lehramtskandidatin mit Kopftuch eine Entschädigung in Höhe von 5.160 Euro zuerkannt hatte.
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel (64) hat den Anti-Abtreibungs-Aktivisten Klaus Günter Annen erfolgreich vor dem Landgericht Hamburg verklagt. Die Pressekammer des Gerichts kündigte an, den Betreiber der Internetseite "babycaust.de" zur Unterlassung solcher Aussagen zu verurteilen, in denen er Schwangerschaftsabbruch mit dem Holocaust gleichsetzt und die zugleich auf die Person Hänels bezogen sind.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg ist bereit für eine gemeinsame Überprüfung der Vereinbarung mit den Kirchen zum Kirchenasyl. "Wir sind für alle Gespräche offen, auch für eine gemeinsame Evaluierung, wenn es zu mehr gegenseitiger Akzeptanz führt", sagte Bamf-Vizepräsidentin Ursula Gräfin Praschma. Gleichzeitig wies sie die Kritik von Kirchenseite zurück, die eingereichten Härtefälle aus dem Kirchenasyl würden nicht ausreichend geprüft. Die Verantwortlichen würdigten "die Sachverhalte individuell und sehr sorgfältig".
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will bei der Reform des Abstammungsrechts eine "Mit-Mutterschaft" für lesbische Paare einführen. Damit könne neben der Geburtsmutter eine weitere Frau ohne Adoptionsverfahren Mutter sein, sagte die Ministerin. Ein entsprechender Referentenentwurf des Gesetzes geht möglicherweise in der kommenden Woche in die Ressortabstimmung. Dem Entwurf zufolge gilt weiter der Grundsatz, dass ein Kind immer nur zwei Eltern haben kann.
In Italien sind zwei Angeklagte, die einen Schwerkranken in eine Sterbeklinik in die Schweiz begleitet hatten, vom Vorwurf der Beihilfe zum Suizid freigesprochen worden. Der Tatbestand sei nicht erfüllt, urteilte das Schwurgericht im toskanischen Massa laut Medienberichten. In dem Fall hatten der Politiker Marco Cappato und Mina Welby, Witwe des Sterbehilfe-Aktivisten Piergiorgio Welby, den an einer Nervenerkrankung leidenden 53-jährigen Davide T. in eine Sterbehilfe-Einrichtung in Zürich gebracht, wo dieser am 13. Juli 2017 starb.
Ein Auszug aus dem geplanten Gefängnis-Tagebuch von Kardinal George Pell ist auf einer US-amerikanischen Website veröffentlicht worden. In der etwa drei Seiten langen Passage für die August-Ausgabe der Zeitschrift "First Things" schildert Pell meist nüchtern die äußeren Umstände seiner 13-monatigen Haft. Im Februar 2019 war er wegen Missbrauchs zweier Chorknaben zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Anfang April dieses Jahres hob der High Court die vorigen Urteile wegen mangelnder Beweislage auf.
Zum Auftakt des Prozesses gegen den mutmaßlichen Attentäter von Halle hat der Zentralrat der Juden in Deutschland eine lückenlose Aufklärung der Tathintergründe gefordert. "Der Anschlag von Halle macht deutlich: Mit den wiederkehrenden Tabubrüchen von rechtspopulistischen bis hin zu rechtsextremen öffentlichen Äußerungen ist erschreckenderweise auch die Hemmschwelle für Gewalt abgesunken", erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Dienstag in Berlin.
Der Innenumbau der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale wird nicht auf dem Rechtsweg gestoppt. Das Landgericht Berlin hat Urheberrechtsklagen von Künstlern, die um 1960 an der Ausgestaltung der wiederaufgebauten Kathedrale beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolgern abgewiesen. Sie wollten damit die geplante Umgestaltung des Innenraums verhindern.
Der Innenumbau der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale kommt wieder vor Gericht. Für den 14. Juli hat das Landgericht Berlin eine mündliche Verhandlung über Urheberrechtsklagen anberaumt, wie die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte bekanntgab. Kläger sind Künstler, die um 1960 an der Ausgestaltung der wiederaufgebauten Kathedrale beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolger. Sie wollen die geplante Umgestaltung des Innenraums verhindern.
Die Zahl der Meldungen verdächtiger Finanztransaktionen an die vatikanische Finanzaufsicht (AIF) ist im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Mit 64 betrug sie etwas mehr als 2018, als 56 Fälle verzeichnet wurden. Das geht aus dem AIF-Jahresbericht 2019 hervor. Zugenommen hat demnach auch die Zahl der Anzeigen an die vatikanische Staatsanwaltschaft - von 11 auf 15 im Jahr 2019. Nach AIF-Angaben wurden vier "präventive Maßnahmen" ergriffen, darunter das Einfrieren eines Bankkontos.
Das Oberste Verwaltungsgericht der Türkei entscheidet laut türkischen Medienberichten erst innerhalb der kommenden zwei Wochen darüber, ob die Hagia Sophia in Istanbul wieder zu einer Moschee wird. Zunächst hatte es geheißen, ein Urteil könnte bereits am gestrigen Donnerstag fallen. Im Vorfeld gab es internationale Proteste gegen das Vorhaben, den weltberühmten Sakralbau am Bosporus, bisher ein Museum, wieder in eine Moschee umzuwandeln.