Im Schmerzensgeld-Prozess gegen das Erzbistum Köln will der Kläger einem Zeitungsbericht zufolge von einer Berufung absehen. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger". Auch das Erzbistum verzichtet auf diesen Schritt. Damit könnte das Urteil in Kürze rechtskräftig werden. Die Frist für etwaige Einsprüche läuft laut Landgericht Ende des Monats ab. Das Erzbistum soll nach dem am 13. Juni ergangenen Urteil einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Erzbistum Köln soll einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Darauf angerechnet werden bereits von der Kirche an das Opfer ausbezahlte 25.000 Euro in Anerkennung des Leids, wie das Landgericht Köln am Dienstag entschied. Der 64-jährige Georg Menne hatte von der Diözese 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt. Auf einen von Richter Stephan Singbartl angeregten Vergleich konnten sich die beiden Seiten nicht einigen.
Im Südsudan ist ein katholischer Priester gemeinsam mit drei Komplizen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er soll vor einem Jahr das Attentat auf den heutigen Bischof von Rumbek, Christian Carlassare, mitgeplant haben. Die Kirche vor Ort begrüßte laut Medienberichten das Urteil. Der Priester John Mathaing muss für sieben Jahre ins Gefängnis, seine Komplizen vier beziehungsweise fünf Jahre.
Erstmals in Deutschland gibt es ein letztinstanzliches Urteil zur Strafbarkeit von Kirchenasyl. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOLG) bestätigte am Freitag in Bamberg den Freispruch eines Ordensmanns und verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft. Gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.
Das Bundesverfassungsgericht fordert den Bundestag auf, "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz Behinderter im Fall einer pandemiebedingten Triage zu treffen. Der Gesetzgeber habe das Grundgesetz verletzt, weil er das bislang unterlassen habe, entschied der Erste Senat am Dienstag.
Die strafrechtliche Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Abtreibungen ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verwarf Hänels Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Gießen, wie das OLG am Dienstag mitteilte.