Für gesetzlich Krankenversicherte

Elektronische Patientenakte soll im Jahr 2025 kommen

Gesetzlich Krankenversicherte sollen wohl ab dem 15. Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Das geht aus dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Wer die ePA nicht nutzen möchte, muss über ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren ausdrücklich widersprechen. "Die ePA bleibt eine freiwillige Anwendung, deren Nutzung jede Versicherte und jeder Versicherter widersprechen oder sie einschränken kann", heißt es in dem Entwurf. Das Papier ist laut Zeitung aktuell noch nicht in der Abstimmung zwischen den Ministerien.

Versicherte sollen zudem einen Anspruch auf die Digitalisierung alter, ausgewählter Patientenakten durch ihre Krankenkasse erhalten. Sie können über zwei Jahre insgesamt zwei Mal bis zu zehn Dokumente von ihrer Krankenkasse in die ePA einpflegen lassen, heißt es in dem Entwurf.

Vertreter der Krankenkassen äußerten Kritik daran. "Wir haben Zweifel, dass erfolgreiche Digitalisierung darin besteht, erst bei den Ärzten und Kliniken digital vorliegende Befunde auszudrucken, diese dann von den Versicherten stapelweise durch die Gegend tragen oder schicken zu lassen, um sie dann bei den Krankenkassen wieder zu digitalisieren", sagte Sprecher Florian Lanz vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung dem "Handelsblatt". "Das wäre ein Papierstapelproduktionsprojekt und keine moderne Digitalisierung."

Mit der ePA sollen Millionen gesetzliche Versicherte ihre Röntgenbilder, Medikationspläne und andere Behandlungsdaten digital speichern können. Sie selbst und ihre Ärzte können sie dann abrufen. "Der erste Anwendungsfall ist der digital gestützte Medikationsprozess", heißt es in dem Entwurf. Als nächste Anwendungen sollen die elektronische Patientenkurzakte mit Notfall-Daten und die Labordaten-Befunde folgen.

Als freiwilliges Angebot war die E-Akte schon 2021 eingeführt worden, aber nur rund ein Prozent der 74 Millionen Versicherten nutzt sie. Ein Grund dafür ist, dass sie bislang kaum Funktionen hat und die Anmeldung sehr kompliziert ist.

Nun ist das Ziel, dass bis 2026 rund 80 Prozent der Versicherten die digitale Akte haben. Über ein weiteres Gesetz sollen auch forschende Unternehmen auf die Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zugreifen können - ohne die Informationen auf den einzelnen Patienten zurückführen zu können. Das allerdings ist aus Datenschutzgründen stark umstritten.

KNA

20.06.2023 - digital , Gesundheit , Patient