Reform des Infektionsschutzgesetzes
Bei Triage entscheidet nur Überlebenswahrscheinlichkeit
Künftig soll allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit lebensbedrohlich erkrankter Menschen den Ausschlag geben, wer bei begrenzten Kapazitäten intensivmedizinisch behandelt wird. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend eine entsprechende Reform des Infektionsschutzgesetzes. Alter oder Behinderung sollen demnach kein Kriterium für eine Negativauswahl sein. Bei der so genannten Triage geht es um die Frage, wer überlebenswichtige Ressourcen wie etwa ein Atemgerät oder ein Intensivbett erhält, wenn nicht genügend für alle Patienten vorhanden sind.