Eine Regelung zur Suizidbeihilfe muss nach Auffassung des katholische Wohlfahrtsverbands Caritas vor allem verhindern, dass Angebote der Suizidassistenz Menschen unter Rechtfertigungsdruck setzen. "Weiter leben zu wollen, bedarf keiner Begründung - ganz unabhängig davon, wie alt oder krank man ist", mahnte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Ferner müsse der Gesetzgeber klarstellen, dass keine Person, aber auch kein Träger von Einrichtungen und Diensten verpflichtet ist, an einem Suizid mitzuwirken.