Kommentar:

Demokratiefördergesetz – Rettung der Demokratie?

Initiativen, Organisationen und Vereine, die sich für die Demokratie einsetzen, sollen vom Staat künftig besser gefördert werden. Dies sieht der Entwurf eines Demokratiefördergesetzes von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) vor. Hildegard Schütz, Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Augsburg, sieht das als Eingriff in die freie, öffentliche Meinungsbildung:

Mit einem Demokratiefördergesetz wollen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) Vereine und Initiativen stärker fördern, die sich für Vielfalt, Toleranz oder den Schutz von Minderheiten einsetzen. Bereits bisher hat der Bund 182 Millionen Euro im Jahr ausgegeben, um bestimmte Projekte für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus zu fördern.

Mit Hilfe des Demokratiefördergesetzes soll das Geld nun permanent an begünstigte Gruppen fließen. Indem mit Steuergeldern Organisationen unterstützt werden, die für ganz bestimmte Meinungen stehen, mischt sich der Bund in die freie, öffentliche Meinungsbildung ein und steuert den öffentlichen Diskurs. Das widerspricht dem Artikel 5 des Grundgesetzes, der das Grundrecht der Freiheit der Meinungsäußerung und der Meinungsbildung sichert, sofern diese keinen Straftatbestand darstellen.

Bei der Demokratieförderung stellt sich die Frage nach der Art der Demokratie, die gefördert werden soll: Rechtsextremismus darf in einem pluralistischen Staat ebenso wenig Platz haben wie Linksextremismus. Tatsächlich scheinen die Verfechter des Demokratiefördergesetzes aber auf dem „linken Auge“ blind zu sein. Wer Geld will, muss sich nämlich nicht mehr zum Grundgesetz bekennen. Diese „Extremismusklausel“ wurde 2014 von der damaligen Ministerin Manuela Schwesig (SPD) abgeschafft. So wurde eine Initiative mit 1,2 Millionen Euro unterstützt, obwohl ein Vorstandsmitglied bekennende Marxistin ist. Offenkundig wird aus rot-grüner Sicht alles, was nicht links-progressiv ist, als rechts und rassistisch eingestuft. Doch Vorsicht: Rechts und rechtsradikal dürfen in einer Demokratie nicht gleichgesetzt werden!

Eine weitere Gefahr ist, dass parteinahe Organisationen finanziell unterstützt werden könnten, die eventuell bei der nächsten Wahl parteipolitisch instrumentalisiert werden. So ist zu befürchten, dass durch das Demokratiefördergesetz nicht nur die Demokratie, sondern auch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auf der Strecke bleiben.

18.04.2024 - Demokratie , Kommentar , Politik