Nach Entscheidung der Staatsanwältin

Aberkennung von Doppelmutterschaft in Italien stößt auf Kritik

In Italien verschärft sich der Streit um den rechtlichen Status von nicht-biologischen Elternschaften bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Befeuert wurde die Debatte in dieser Woche durch eine Entscheidung der Staatsanwältin Valeria Sanzani in Padua. Sie stellte am Montag fest, dass 33 der in den vergangenen sechs Jahren vorgenommene Eintragungen im amtlichen Register der Stadt illegal seien, und erklärte sie für ungültig.

In den Registern in Padua waren bei lesbischen Paaren die Namen beider Frauen als Mütter und bei schwulen Elternpaaren die Namen der beiden Partner als Väter eingetragen worden. Ähnlich hatten es die Bürgermeister in mehreren anderen italienischen Städten gehandhabt und damit gegen das geltende Recht verstoßen.

Nach italienischem Recht kann als Name der Mutter nur der Name der biologischen Mutter eingetragen werden. Leihmutterschaften, wie sie viele schwule, aber auch heterosexuelle Paare zur Erzeugung von Nachwuchs nutzen, sind in Italien generell verboten. Dieses Verbot hat Italiens höchstes Gericht bestätigt.

Die Durchsetzung der Gesetzeslage in Padua hat insbesondere in den Reihen der linken Oppositionsparteien sowie bei Vereinen zur Unterstützung von sogenannten Regenbogenfamilien für Empörung gesorgt. Die linke Oppositionsführerin Elly Schlein erklärte: "Es ist unbegreiflich, was die Rechts-Regierung gegen diese Kinder hat und warum sie ihnen die Familie wegnehmen wollen."

Sergio Giordani, der parteilose Bürgermeister von Padua, der seit 2017 die illegalen Eintragungen durchgeführt hatte, rechtfertigte sein Verhalten so: "Es gibt ein gesetzgeberisches Vakuum, das seit langem vom Parlament hätte gefüllt werden müssen." Ihm gehe es nicht um ideologische Kämpfe, sondern nur um das Wohl der Kinder.

Die katholische Tageszeitung "Avvenire" forderte am Mittwoch eine Lösung für das Problem ein. Die Anerkennung einer Doppelmutterschaft von zwei lesbischen Frauen verstoße nicht gegen die ethischen Grundsätze, die der Rechtsordnung zugrunde lägen. Etwas völlig anderes sei, wenn zur Selbstverwirklichung egozentrischer Interessen von Erwachsenen auf dem Weg der Leihmutterschaft den Kindern die gebärende Mutter weggenommen werde.

Ein weitergehendes Gesetz, das zusätzlich auch Leihmutterschaften außerhalb Italiens als Straftat einstuft, sollte am Dienstag in der Abgeordnetenkammer in Rom debattiert werden. Es wird von den Rechtsparteien im Parlament unterstützt und trägt nach dem ersten Antragsteller den Namen "Varchi-Gesetz". Am Dienstag wurde es "wegen Terminschwierigkeiten" bis auf Weiteres von der Tagesordnung genommen.

KNA

22.06.2023 - Homosexuelle , Italien , Kinder