Änderungen angemahnt

Verbände kritisieren geplante Kindergrundsicherung

Verschiedene Verbände haben Änderungen beim bisherigen Entwurf für eine Kindergrundsicherung angemahnt. So wie derzeit geplant, werde die Grundsicherung "zu niedrig sein und nicht bei allen Kindern ankommen", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Auch die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) kritisiert, dass der Entwurf hinter den Versprechungen zurückbleibe.

Mit der Kindergrundsicherung sollen ab 2025 Leistungen für Familien wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag und weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammengefasst werden. Ein Garantiebetrag - das bisherige Kindergeld - soll nach den Plänen für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden. Die Leistungen der Kindergrundsicherung sollen digitalisiert und über ein Online-Portal vereinfacht für Anspruchsberechtigte übersichtlich abrufbar sein. Nach langem Streit hatten sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) in der vergangenen Woche auf Eckpunkte verständigt.

Bentele betonte, mit den bisher aufgeführten Leistungen einer Kindergrundsicherung finde ein Paradigmenwechsel nicht statt - obwohl dies so angekündigt sei und alle armutsgefährdeten Kinder es verdient hätten. "Allen muss klar sein, dass viele Kinder kaum bessergestellt werden. Eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums hat nicht stattgefunden", bemängelte Bentele. Der für einkommensschwache Haushalte geplante Zusatzbetrag müsse aufwendig alle sechs Monate beantragt werden. Insgesamt sei das zu wenig, um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen, kritisierte die VdK-Chefin.

Der Interessensvertretung AGIA, zu der unter anderem der Sozialdienst katholischer Frauen und der Katholische Deutsche Frauenbund gehören, erklärte, Alleinerziehende bräuchten keine höheren "Erwerbsanreize", wie Finanzminister Christian Lindner (FDP) es glauben machen wolle, sondern bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit. Es dürfe deshalb keine Änderungen im Gesetz zum Unterhaltsvorschuss geben. Nach derzeitigen Planungen soll das Alter des Kindes von 12 auf 6 Jahre herabgesetzt werden, ab dem Alleinerziehende mindestens 600 Euro Erwerbseinkommen haben müssten, um einen Unterhaltsvorschuss zu erhalten.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) kritisierte den Entwurf ebenfalls als unzureichend. Dort sei nicht erkennbar, dass es eine Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und junge Menschen geben solle. Auch werde Geld etwa für Freizeit und Unternehmungen mit Gleichaltrigen oder eine gesunde Ernährung nicht eingeplant. Es müssten zudem alle familienpolitischen Leistungen und nicht nur ein Teil gebündelt werden, forderte das ZdK.

Kritik kommt auch vom Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe sowie vom Evangelischen Erziehungsverband. Sie sprechen sich unter anderem dafür aus, dass junge Menschen die Grundsicherung analog zum Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr erhalten sollten und sie einen direkten Zugang zu dieser Leistung erhalten. Der Paritätische Wohlfahrtsverband befürchtet, dass mit der Einführung der Grundsicherung die Kinderarmut zementiert wird.

KNA

08.09.2023 - Familie , Finanzen , Kinder