Mit Sterbehilfe Geld verdienen – das ist in Deutschland nicht verboten. Denn selbstbestimmtes Sterben ist ein Grundrecht: So zumindest entschied es das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020. Zugleich soll der Gesetzgeber nun aber verhindern, dass dieses Recht missbraucht wird – etwa aus wirtschaftlichen Interessen. Eine schwierige und komplexe Lage. Bei einem Themenabend im Augsburger Haus St. Ulrich ging es um dieses Dilemma – vielmehr aber um menschenwürdige Alternativen zum assistierten Suizid.