Umgang mit Embryonen in der Forschung

Kirche kritisiert geplantes EU-Gesetz zu menschlichen Substanzen

Die katholische Kirche hat sich dagegen gewandt, Embryonen in einer geplanten EU-Verordnung als "Substanz menschlichen Ursprungs" zu klassifizieren. Damit würden menschliche Subjekte zu bloßen Objekten erklärt und auf eine Stufe mit Hautzellen, Speichel oder Blutplasma gestellt, kritisierten die Bischofskonferenzen der EU-Staaten (COMECE) vor einer Abstimmung über den Gesetzesentwurf im EU-Parlament am Dienstag. Die Verordnung soll neue Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Blut, Gewebe und Zellen festlegen, die zur medizinischen Verwendung wie Transplantationen bestimmt sind. Auf die endgültige Fassung muss sich das Parlament nach der Abstimmung noch mit EU-Kommission und Rat verständigen.

Die Bischöfe betonten, die Definition der "Substanz menschlichen Ursprungs" sei relevant auch für die Entnahme und Verwendung verstorbener oder getöteter Embryonen und Föten. Ebenfalls betreffe dies überzählige Embryonen, die im Rahmen künstlicher Fortpflanzung entstanden und nicht implantiert wurden. Es gelte rechtssicher klarzustellen, dass weder Embryonen noch Föten oder fötales Gewebe unter den Begriff "Substanz menschlichen Ursprungs" fielen, unabhängig von ihrer Entstehung auf natürlichem Weg oder im Labor. Dabei verwiesen die Kirchenvertreter auch auf die sogenannte embryonenverbrauchende Forschung.

Bedenken äußerte die EU-Bischofskommission weiter gegen die geplante Vorschrift, die Übertragung genetischer Krankheiten auf Empfänger und Nachkommen auszuschließen. "Wie dies ohne eine Testung von Embryonen oder Föten auf solche Krankheiten zum Zwecke der Selektion möglich sein soll, ist unklar", hieß es in der Stellungnahme. Eine solche Selektion verstoße aber gegen die Menschenwürde.

KNA

12.09.2023 - Ethik , Europa , Forschung