Mechthild Thürmer (64), fränkische Benediktineräbtissin, kommt nach der Gewährung von Kirchenasyl in drei Fällen ohne Strafe davon. Die Ordensfrau stimmte am Dienstag dem Angebot der Bamberger Staatsanwaltschaft zu, das Verfahren wegen des Vorwurfs der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt ohne weitere Auflagen einzustellen. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts trägt die Staatskasse alle Kosten. Damit verzichteten alle Prozessbeteiligten auf eine erneute Beweisaufnahme sowie ein förmliches Urteil. Mutter Mechthild kommentierte den Ausgang mit den Worten: "Passt scho."
Es war ein ungewöhnlicher Anblick im Bayerischen Landtag in München. Sechs Schwestern vom Franziskanerkloster in Dillingen waren bei der jüngsten Sitzung des Petitionsausschusses dabei, um für ihr Herzensanliegen einzutreten. Sie kämpfen darum, dass eine Frau aus Nigeria und ihre Kinder bei uns in Deutschland ein Bleiberecht erhalten.
Obwohl das deutsche Rechtssystem auf christlichen Werten basiert, sind die religiösen Vorstellungen von Nächstenliebe und Barmherzigkeit nicht immer mit den Gesetzen im Einklang. Etwa, wenn es um das Thema Kirchenasyl geht.
Eine nigerianische Mutter und ihre zwei Kinder leben seit zweieinhalb Jahren im Kloster Maria Medingen im Kirchenasyl. Sie waren 2019 zuerst nach Frankreich und dann nach Deutschland geflohen. In Nigeria sind Leben und Gesundheit der 11-jährigen Tochter bedroht. Denn der Vater verlangt, dass sie beschnitten wird.
Weil sie zwei Frauen Kirchenasyl gewährte, ist eine Ordensfrau im vergangenen Sommer vom Amtsgericht Würzburg verurteilt worden. Nun wird der Fall am 14. Juli vor dem Landgericht verhandelt, weil sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung gegen den Richterspruch einlegten. Das bestätigte das Landgericht auf Anfrage.
Bayerns katholische Bischöfe sehen durch den letztinstanzlichen Freispruch des Münsterschwarzacher Benediktiners Abraham Sauer ihre Linie beim Kirchenasyl"ganz klar" bestätigt. das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayOLG) zeige, dass es richtig gewesen sei, sich an die Absprachen zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gehalten zu haben, sagte der Münchner Kardinal Reinhard Marx zum Abschluss des Frühjahrstreffens der Bischöfe in Regensburg.
Erstmals in Deutschland gibt es ein letztinstanzliches Urteil zur Strafbarkeit von Kirchenasyl. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOLG) bestätigte am Freitag in Bamberg den Freispruch eines Ordensmanns und verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft. Gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.
Eine katholische Ordensfrau ist wegen Gewährung von Kirchenasyl am Mittwoch schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass sie einer Nigerianerin Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt gewährt habe. Der Richter sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Dies betrifft eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 20 Euro. "Wir leben in einer Demokratie, nicht in einem Gottesstaat. Offener Rechtsbruch, der nicht entschuldigt werden kann", sagte Richter René Uehlin.
Freispruch für Mönch im Kirchenasyl-Verfahren: Das Amtsgericht Kitzingen sieht laut Urteil vom Montag im Fall des Münsterschwarzacher Benediktiners Abraham Sauer keine "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel". Wegen dieses Vorwurfs musste sich Sauer als erster Ordensangehöriger in Bayern in Sachen Kirchenasyl-Gewährung verantworten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat seinen Umgang mit offenen Kirchenasylen korrigiert. Das bestätigte ein Behördensprecher am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Demnach gilt für Flüchtlinge im Kirchenasyl im sogenannten Dublin-Verfahren künftig wieder eine reguläre Frist von sechs Monaten für eine Überstellung. 2018 hatte die Innenministerkonferenz den Zeitraum auf 18 Monate verlängert.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg ist bereit für eine gemeinsame Überprüfung der Vereinbarung mit den Kirchen zum Kirchenasyl. "Wir sind für alle Gespräche offen, auch für eine gemeinsame Evaluierung, wenn es zu mehr gegenseitiger Akzeptanz führt", sagte Bamf-Vizepräsidentin Ursula Gräfin Praschma. Gleichzeitig wies sie die Kritik von Kirchenseite zurück, die eingereichten Härtefälle aus dem Kirchenasyl würden nicht ausreichend geprüft. Die Verantwortlichen würdigten "die Sachverhalte individuell und sehr sorgfältig".
Die Lage von etwa 500 Migranten, die seit Wochen in einer Kapstädter Kirche campieren, hat sich drastisch verschlechtert. Mindestens vier betroffene Kinder starben im vergangenen Monat an Windpocken, wie der staatliche Sender SABC berichtet. Die Angst vor weiteren Ansteckungen sei aufgrund mangelnder Hygiene groß. Darüber hinaus kam es zuletzt wiederholt zu Gewalt zwischen rivalisierenden Gruppen unter den Migranten. Die Polizei bestätigte zum Jahreswechsel die Festnahme von einem der Anführer.
Das Amtsgericht Sonthofen hat das Verfahren gegen einen evangelischen Pfarrer wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Flüchtlings vorläufig eingestellt. Bedingung für die Einstellung ist demnach, dass der Pfarrer aus Immenstadt im Allgäu binnen sechs Monaten 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt. Der Beschluss sei im allseitigen Einvernehmen von Angeklagtem, Staatsanwaltschaft und Gericht erfolgt. Eine Revision sei nicht möglich.