Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat seinen Umgang mit offenen Kirchenasylen korrigiert. Das bestätigte ein Behördensprecher am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Demnach gilt für Flüchtlinge im Kirchenasyl im sogenannten Dublin-Verfahren künftig wieder eine reguläre Frist von sechs Monaten für eine Überstellung. 2018 hatte die Innenministerkonferenz den Zeitraum auf 18 Monate verlängert.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg ist bereit für eine gemeinsame Überprüfung der Vereinbarung mit den Kirchen zum Kirchenasyl. "Wir sind für alle Gespräche offen, auch für eine gemeinsame Evaluierung, wenn es zu mehr gegenseitiger Akzeptanz führt", sagte Bamf-Vizepräsidentin Ursula Gräfin Praschma. Gleichzeitig wies sie die Kritik von Kirchenseite zurück, die eingereichten Härtefälle aus dem Kirchenasyl würden nicht ausreichend geprüft. Die Verantwortlichen würdigten "die Sachverhalte individuell und sehr sorgfältig".
Die Lage von etwa 500 Migranten, die seit Wochen in einer Kapstädter Kirche campieren, hat sich drastisch verschlechtert. Mindestens vier betroffene Kinder starben im vergangenen Monat an Windpocken, wie der staatliche Sender SABC berichtet. Die Angst vor weiteren Ansteckungen sei aufgrund mangelnder Hygiene groß. Darüber hinaus kam es zuletzt wiederholt zu Gewalt zwischen rivalisierenden Gruppen unter den Migranten. Die Polizei bestätigte zum Jahreswechsel die Festnahme von einem der Anführer.
Das Amtsgericht Sonthofen hat das Verfahren gegen einen evangelischen Pfarrer wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Flüchtlings vorläufig eingestellt. Bedingung für die Einstellung ist demnach, dass der Pfarrer aus Immenstadt im Allgäu binnen sechs Monaten 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt. Der Beschluss sei im allseitigen Einvernehmen von Angeklagtem, Staatsanwaltschaft und Gericht erfolgt. Eine Revision sei nicht möglich.