Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, kann die Proteste gegen die geplante Justizreform in Israel nach eigenem Bekunden verstehen. Es sei so, dass die Regierung dort "eine umstrittene Justizreform plant, gegen die viele Israelis aus gutem Grund demonstrieren", hieß es am Dienstag in einem Tweet des Zentralrats. Zuvor hatte sich Schuster den Angaben zufolge mit Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) zu einem Gespräch im Auswärtigen Amt getroffen.
Bei Protesten gegen die von der israelischen Regierung geplante Justizreform ist es am Mittwoch zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der israelischen Polizei gekommen. In Tel Aviv setzte die Polizei Blendgranaten, Wasserwerfer und berittene Kräfte gegen Demonstranten ein, wie israelische Medien berichteten. Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu erklärte seine Unterstützung für "die Beamten der israelischen Polizei, die gegen Gesetzesbrecher vorgehen, die das tägliche Leben der israelischen Bürger stören".
In Nicaragua wird der Prozess gegen den inhaftierten Bischof Rolando Alvarez von Ende März auf den 15. Februar vorgezogen. Das berichtete das Portal "La Prensa" unter Berufung auf Justizkreise. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Kritiker des sandinistischen Regimes "Verschwörung zur Untergrabung der nationalen Integrität" und "Verbreitung von Falschnachrichten" vor. Der Präsident der EU-Bischofskommission COMECE, Kardinal Jean-Claude Hollerich, forderte die sofortige Freilassung des 56-Jährigen und seiner Mitstreiter.
Ein Gericht in Malaysia hat den Antrag zweier Christen zur Wiederaufnahme einer Klage gegen einen islamistischen Politiker wegen Verleumdung und Volksverhetzung abgelehnt. Die beiden Kläger hätten nicht nachgewiesen, dass die Äußerungen des Politikers Abdul Hadi Awang den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten, zitierte der asiatische Pressedienst Ucanews (Donnerstag) aus dem Urteil des Berufungsgerichts.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich grundlegend mit dem Streit um ein antijüdisches mittelalterliches Schmährelief an der Wittenberger Stadtkirche befassen. Der zuständige 6. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe habe für den 30. Mai eine mündliche Verhandlung in der Sache anberaumt, teilte BGH-Pressesprecher Kai Hamdorf am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg im Februar 2020 entschieden, dass die als "Judensau" bezeichnete Sandsteinskulptur an der Außenfassade der Kirche bleiben darf.
Ein US-Bundesberufungsgericht hat ein texanisches Gesetz bestätigt, dass eine Methode der Abtreibung verbietet, die bei Abbrüchen im zweiten Schwangerschaftsdrittel regelmäßig angewandt wird. Damit hob das Gericht am Mittwoch (Ortszeit) eine Entscheidung einer unteren Instanz auf. Diese hatte in dem Verbot eine "unangemessene Belastung der Frauen" gesehen.
Die gegen den französischen Kardinal Philippe Barbarin wegen Missbrauchsvertuschung eingelegte Berufung ist abgewiesen worden. Barbarin kann damit nicht von den Betroffenen zivilrechtlich für mögliche Schäden haftbar gemacht werden, wie französische Medien am Mittwoch berichteten. Zivilkläger hatten zuvor Berufung gegen das im vergangenen Jahr beendete Strafverfahren eingelegt, in dem es um sexuelle Übergriffe ging, die sie als Minderjährige erlitten und die Barbarin nicht angezeigt hatte. Damals wurde der Kardinal freigesprochen.
Für die katholische Kirche ist die vor 1700 Jahren vom römischen Kaiser Konstantin ausgerufene Sonntagsruhe noch immer ein „Band der Einheit und des Friedens“. So drückte es der in Trier geborene heilige Ambrosius aus, einer der wichtigsten Kirchenlehrer der Antike. Ein Band allerdings, das seine Reißfestigkeit zunehmend verliert. Längst nämlich ist das reine Freizeit-Wochenende zur sonntäglichen Besinnungs-Alternative geworden.