Die Zahl der Abtreibungen ist im zweiten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte, erhöhte sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland von April bis Juni um 4,5 Prozent auf rund 26.700. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg im Vorjahresvergleich fort. Die Ursachen für diese Entwicklung seien anhand der Daten nicht bewertbar, hieß es.
Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner warnt vor einer Streichung des Abtreibungs-Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch. "Ich denke, dass es durch die Aufkündigung dieses tragfähigen Kompromisses zu einer kontroversen öffentlichen Debatte weit über meine Partei hinaus kommen würde. Und ich fürchte, dass die Frauen dabei nur verlieren können", sagte die CSU-Politikerin in einem Streitgespräch mit der Grünen-Politikerin Laura Dornheim in der "Zeit".
Der Lebensschutz-Verein "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA) fordert vom Statistischen Bundesamt detailliertere Daten zu Abtreibungen. Das Amt hatte am Montag gestiegene Zahlen für Deutschland gemeldet. Dazu erklärte ALfA am Dienstag: "Aller Mahnungen und Forderungen zum Trotz liegen nach wie vor keine aussagekräftigen Daten vor, die die Gründe für diesen Anstieg erklären helfen könnten."
In vielen Ländern befürwortet einer neuen Umfrage zufolge die Mehrheit der Menschen einen legalen Zugang zu Abtreibungen. Dies sei bei den meisten der 24 untersuchten Länder der Fall, wie aus einer in Washington veröffentlichten Analyse des Pew Research Center auf Basis national repräsentativer Umfragen hervorgeht. Im Schnitt seien 71 Prozent der Befragten dieser Meinung, während nach Ansicht von durchschnittlich 27 Prozent Abtreibung verboten sein sollte. In Europa herrsche weitgehend Einigkeit darüber, dass Abtreibung legal sein sollte.
Für Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist es völlig offen, ob es eine Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch geben wird. Ein Kommission solle "ausdrücklich ergebnisoffen" untersuchen, ob dies möglich wäre, sagte Buschmann in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag in Berlin. Er halte nichts von Vorfestlegungen.
Die Zahl der Abtreibungen in Deutschland ist zuletzt wieder deutlich gestiegen. Im dritten Quartal dieses Jahres wurden 26.500 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, 16,7 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2021, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. In diesem Jahr nahm die Zahl auch insgesamt deutlich zu, nachdem sie in den vergangenen zwei Jahren gesunken war.
Kurz vor den US-Zwischenwahlen im November versucht Präsident Joe Biden mit dem Thema Abtreibung bei Wählern zu punkten. Am Dienstag (Ortszeit) stellte er - im Fall eines Wahlerfolgs - einen neuen Gesetzentwurf in Aussicht. Dieser solle die Legalität von Schwangerschaftsabbrüchen in den gesamten USA garantieren. "Und wenn der Kongress ihn verabschiedet, werde ich ihn im Januar unterzeichnen", versprach Biden.
Vor knapp zwei Wochen hatte die Präsidentin des Zentralkomitees deutscher Katholiken, Irme Stetter-Karp, in einem Gastbeitrag für die "Zeit"-Beilage "Christ und Welt" über Paragraph 218a gesprochen. Dabei hatte sie erklärt, es dass für eine freie und ergebnisoffene Entscheidung schwangerer Frauen sicherzustellen sei, "dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird". Diese für die Kirche unfassbare Äußerung löste – anders als erwartet – nicht heftigen Protest aus, sondern tiefes Schweigen. Johannes Müller, Chefredakteur unserer Zeitung, kommentiert die Lage.
Vier Teilnehmerinnen des katholischen Reformprojekts Synodaler Weg kritisieren Äußerungen der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, zur flächendeckenden medizinischen Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen. Bei Abtreibungen handle es sich sowohl nach christlicher als auch nach rechtlicher Auffassung "nicht um ein legitimes Gut, sondern um ein in den meisten Fällen rechtswidriges Verfahren, das lediglich straffrei bleibt" und nur in Ausnahmefällen legal sei, schreiben sie in einem Gastbeitrag für die "Welt".
Die katholische Kirche hat auf die Forderung des EU-Parlaments nach einem "Grundrecht auf Abtreibung" mit Kritik reagiert. Damit begebe sich das Parlament auf ein Gebiet außerhalb seiner Kompetenz und mische sich in innere Angelegenheiten demokratischer EU- und Nicht-EU-Staaten ein, erklärte der Generalsekretär der Bischofskommission COMECE, Manuel Barrios, am Donnerstagabend in Brüssel.
Bis ein Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist, war in den USA bisher eine Abtreibung erlaubt. Nun wird der Oberste Gerichtshof dieses Grundsatzurteil wohl kippen. Während Abtreibungsgegner aufatmen, reagieren Abtreibungsbefürworter erschreckend aggressiv auf den Lebensschutz. Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA e.V.), kommentiert.
Waren Sie schon einmal in Jerusalem? Wenn nicht, dann ist es auf jeden Fall eine Reise wert. In Jerusalem ist es möglich auf den Spuren Jesu zu wandern. Hier soll sich vor über 2000 Jahren die Ostergeschichte abgespielt haben.
Dass der Südtiroler Julian Peter Messner das Down-Syndrom hat, sieht man ihm an. Trotz der Chromosomen-Anomalie besticht er durch seine positive Lebenseinstellung und die Fähigkeit, mit Worten zu jonglieren. Er schreibt Bücher, die seine Sinneseindrücke emotional unterstreichen. Im Interview aus Anlass des Welt-Down-Syndrom-Tags spricht er über Einschränkungen, gesellschaftliche Integration und seinen Glauben an Gott.
Das Bundeskabinett will das Werbeverbot für Abtreibungen streichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg. Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Als Strafmaß bei Zuwiderhandlung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hat sich gegen die Absicht der Ampel-Regierung gewandt, Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs zu streichen, der Werbung für Abtreibung verbietet. Die Annahme, dass durch das Verbot Informationen unterdrückt würden, sei falsch, sagte sie. "Mit zwei, drei Klicks findet man jede Information über den Schwangerschaftsabbruch ohne Limit im Internet – von Netdoktor über Pro Familia bis zu den Seiten der Krankenkassen. Es gibt kein Informationsdefizit!"
Bundesfrauen- und -familienministerin Anne Spiegel (Grüne) will als eine ihrer ersten Amtshandlungen das sogenannte Werbeverbot für Abtreibung und das Transsexuellengesetz abschaffen. "Die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, mit dem Frauen stigmatisiert und Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert werden, steht schnell auf dem Programm", sagte Spiegel der "tageszeitung" (taz; Mittwoch). Das werde sie in Kürze mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) besprechen.
Ein US-Bundesberufungsgericht hat ein texanisches Gesetz bestätigt, dass eine Methode der Abtreibung verbietet, die bei Abbrüchen im zweiten Schwangerschaftsdrittel regelmäßig angewandt wird. Damit hob das Gericht am Mittwoch (Ortszeit) eine Entscheidung einer unteren Instanz auf. Diese hatte in dem Verbot eine "unangemessene Belastung der Frauen" gesehen.
Während die EU-Parlamentarier von SPD, Grünen und Linken dem Matić-Bericht geschlossen zugestimmt haben, lehnen ihn CDU/CSU und AfD ab. Im Exklusiv-Interview erklärt der Augsburger Europa-Abgeordnete Markus Ferber (CSU), warum er die Resolution nicht unterstützen konnte. „Abtreibung ist für mich kein Menschenrecht“, macht er deutlich.
Eine umstrittene Entschließung des Europaparlaments zu Frauenrechten stuft Schwangerschaftsabbrüche als Menschenrecht ein. Die Resolution entzweit die Abgeordneten; die Kritik daran eint entfernte katholische Lager.
Auch die Deutsche Bischofskonferenz kritisiert den sogenannten Matic-Bericht zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Frauen und verlangt umfassenden Schutz ungeborenen Lebens. "Im Zentrum unserer Sorge steht der Schutz der unantastbaren, unveräußerlichen und gleichen personalen Würde aller Menschen", erklärte der Vorsitzende der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Bischofskonferenz und Vizepräsident der EU-Bischofskommission COMECE, Bischof Franz-Josef Overbeck.
Zum Auftakt ihrer dreitägigen Frühjahrsversammlung hat der päpstliche Nuntius die US-Bischöfe erneut zu Geschlossenheit ermahnt. Die Frage der Kommunion-Zulassung des Präsidenten droht die Bischofskonferenz zu spalten.
Die US-Regierung hat Einschränkungen für die medizinische Forschung an Geweben abgetriebener Föten aufgehoben. Die Entscheidung stellt weitgehend jene Richtlinien wieder her, die unter der Obama-Regierung galten. Gleichzeitig beendet sie die Restriktionen für Wissenschaftler, die Ex-Präsident Donald Trump verfügt hatte. Die am Freitag von den National Institutes of Health bekanntgegeben Regeln erlauben Forschern, für die Entwicklung von Medikamenten gegen Diabetes, Krebs, Aids oder Corona auf Gewebe von abgetriebenen Föten zurückzugreifen.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend über einen Antrag der Linken debattiert, der die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch vorsieht. In dem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf für ein "Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte" vorzulegen, der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzen soll. Zudem sollen danach die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung ohne Alters- und Indikationseinschränkungen durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden.
Die katholische Erzdiözese New Orleans hält den Corona-Impfstoff des US-Pharmakonzerns Johnson & Johnson für moralisch inakzeptabel. Grund ist der Einsatz von Zelllinien aus abgetriebenem fötalen Gewebe, das in der Entwicklung und Produktion des Impfstoffs verwendet worden sein soll.
Die Linksfraktion will Abtreibungen legalisieren und die entsprechenden Paragrafen aus dem Strafgesetz streichen. In einem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf für ein "Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte" vorzulegen, der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzt.
Polnische Diplomaten haben gegen einen Düsseldorfer Karnevalswagen protestiert, der die Verschärfung des polnischen Abtreibungsgesetzes aufs Korn genommen hatte. Das polnische Generalkonsulat in Köln habe die Organisatoren der Rosenmontagsveranstaltung darauf hingewiesen, dass die "Darstellung von vielen Menschen, nicht nur in Polen, als verletzend angesehen werden könnte", wie ein Sprecher der polnischen Botschaft in Berlin am Dienstag auf Anfrage bestätigte.
Die Proteste gegen die Verschärfung des polnischen Abtreibungsgesetzes haben offenbar bis Berlin Wellen geschlagen. Eine Open-Air-Ausstellung über Papst Johannes Paul II. bei der Neuköllner Sankt-Johannes-Basilika wurde mit roter Farbe beschmiert, wie die benachbarte Apostolische Nuntiatur am Mittwoch auf Anfrage bestätigte. Dabei wurde an einem Mauerpfeiler der Papst-Botschaft ebenfalls in roter Farbe ein Blitz aufgesprüht, der als Symbol der Proteste in dem Nachbarland gilt.
US-Präsident Joe Biden hat die sogenannte Mexiko-City-Politik seines Vorgängers Donald Trump am Donnerstag Ortszeit per Dekret aufgehoben. Das Memorandum schloss bislang alle Nichtregierungsorganisationen von öffentlicher Finanzierung aus, die Abtreibungen im Ausland anbieten oder fördern. Präsident Ronald Reagan hatte die Verordnung 1984 erlassen. Seitdem wurde sie von jedem republikanischen Präsidenten weitergeführt und von jedem demokratischen Präsidenten widerrufen.